
(...) Das gilt selbstverständlich auch beim Bau und der Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer. Hier liegt es an Bayer, im weiteren Verlauf des rechtlichen Prozesses offene Fragen auszuräumen und das Planfeststellungsverfahren zügig nachzubessern, um alle bestehenden rechtlichen Bedenken zu beheben. (...)