Frage an Christian Lange von Dietmar E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lange,
herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf die rechtliche Definition des Begriffes "Deutscher". Diese ist mir bereits ebenso bekannt wie die entsprechenden Bestimmungen des StAG. Wobei das StAG nicht so sakrosankt ist wie das GG und durchaus wieder revidiert werden könnte. Der Hinweis auf die grundgesetzliche Begriffsdefinition von "Deutscher" trifft meine Fragen nach Integration allerdings ohnehin nur peripher. Vielleit habe ich mich undeutlich ausgedrückt, daher gerne nochmal anders formuliert:
1. Halten Sie die Forderung nach einer (völlig gesetzeskonformen) Debatte um das "Ob" von Interation vor dem "Wie" für legitim?
2. Was hielten Sie von der Erweiterung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker um ein Recht auf nationale Identität?
3. Gehen Sie mit meinem Eindruck konform, dass sich der ethnische und kulturelle Charakter der Stadt Schwäbisch Gmünd in den letzten drei Jahrzehnten massiv gewandelt hat?
Bereits vorab schonmal herzlichen Dank für Ihre inhaltliche Auseinandersetzung ;-)
Freundliche Grüße aus Waldstetten
D. Engelhard
Sehr geehrter Herr Engelhard,
ich bin mir nicht sicher, ob Sie wissen, was für eine Terminologie Sie verwenden. „Nationale Identität“ oder „ethnische und kulturelle Charakter“ erinnern stark an die Hetzparolen der NPD oder anderer rechtsextremer Gruppierungen, mit denen ich nichts zu tun haben möchte.
Bitte überdenken Sie zukünftig Ihr Vokabular. Von weiteren Briefwechseln bezüglich solcher Themen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange, MdB