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Christian Lange
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Frage von Gabriel Z. •

Frage an Christian Lange von Gabriel Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange,

Wie steht Ihre Partei zu der Forderung nach vollständiger Transparenz bzgl. der Nebeneinkünfte *und* der Nebentätigkeiten (z.B. Aufsichtsräte in Firmen)?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr G. Zachmann.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zachmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.09.2013.

Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Prozesse und Entscheidungsträger. Es muss transparent und nachvollziehbar sein, wie Gesetze entstehen und von wem dabei Interessen vertreten und Einflüsse genommen werden.

Die Koalition scheint Transparenz zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Mit der Methode „verschleppen, verzögern, verhindern“ fährt sie einen demokratieschädlichen „Antitransparenz-Kurs“. So verhindert Schwarz-Gelb seit Jahren die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Zugleich wurde damit die Umsetzung des UN-Antikorruptionsabkommens blockiert. Dadurch wird das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beschädigt.

Auch bei der Offenlegung und Transparenz bei Nebeneinkünften auf Euro und Cent, wie es die SPD gefordert hat, verweigert sich Schwarz-Gelb. Ebenso blockiert sie die Regelung für eine angemessene Karenzzeit von ausscheidenden Regierungsmitgliedern.

Die SPD möchte die Nebeneinkünfte von Abgeordneten künftig auf Euro und Cent und mit den konkreten Auftraggebern bzw. Vertragspartnern offen legen. Nur das schafft die nötige Transparenz und ermöglicht Vertrauen in die Unabhängigkeit des Abgeordneten beziehungsweise das Wissen darum, welchen Einflüssen er tatsächlich ausgesetzt ist (Art. 38 Abs. 1 GG).

Befürchtungen, dass sich Handwerker und Selbstständige nicht mehr für eine Kandidatur für den Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen würden, sind dabei unbegründet. Wir haben Forderungen nach einem generellen Verbot von Nebentätigkeiten eine klare Absage erteilt. Dies käme einem Berufsverbot für Abgeordnete gleich oder würde ein Parlament schaffen, dem vorzugsweise nur noch Berufsbeamte angehörten. Das will keiner. Wer wegen der Offenlegungspflichten dennoch Wettbewerbsverzerrungen befürchtet, für den gibt es auch andere Wege. Er könnte seinen Betrieb auch treuhänderisch weiterführen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Juli 2007 nicht nur festgestellt, dass der Wähler wissen muss, wen er wählt. Es stellt auch klar, dass das Interesse des Abgeordneten, Informationen bezüglich seiner wirtschaftlichen Nebentätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen grundsätzlich nachrangig ist.

Außerdem: Damit Entscheidungsprozesse nachvollziehbar werden, wollen wir ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag einrichten.

Deutschland hat als einzige parlamentarische Demokratie die UN-Antikorruptionskonvention noch nicht ratifiziert, da CDU/CSU und FDP die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung blockieren. Wir werden unmittelbar nach der Wahl erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einbringen.

Auch der Einsatz von externen Beratern in Bundesministerien muss nachvollziehbar sein. Wir wollen deshalb eine „legislative Fußspur" einführen aus der hervorgeht, welchen signifikanten Beitrag externe Berater bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs geleistet haben.

Um keine Zweifel an der Integrität und Unabhängigkeit ausscheidender
Mitglieder der Bundesregierung aufkommen zu lassen, die innerhalb einer
Karenzzeit wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, brauchen
wir einen Verhaltenskodex, der die Genehmigung der Tätigkeit durch eine
Ethikkommission bzw. den Bundeskanzler/die Bundekanzlerin vorsieht. Der
Verhaltenskodex für Mitglieder der Europäischen Kommission ist hier als
Vorbild bestens geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange