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Frage von Rendy J. •

Frage an Christian Lange von Rendy J. bezüglich Gesundheit

Ich habe mir den Gesetzesentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeschaut! Ich bin zutiefst beunruhigt, was da alles geplant und niedergeschrieben wurde!!

Dieser Satz auf Seite 6:§28b Absatz 10 Abschnitt (9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ , beunruhigt mich doch sehr!

Wieso halten sie als Politik an die Inzidenz fest! Wieso soll die Bundesregierung auf Basis dieser Zahlen unserer aller Grundrechte einschränken? Wir Leben doch in einer Demokratie? Wieso sagen sie nicht öffentlich, das wir kein Personal für die Intensivpflege haben?! Denn Betten hätten wir genügen nur nicht das Personal. Warum lassen Sie das zu?! Was ist mit unseren Grundrechten für die doch so hart gekämpft wurden! Ich bin zutiefst beunruhigt über diese Politik! Ich bin ein besorgter Bürger und arbeite selbst in der Pflege.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Janke,

bitte wenden Sie sich, unter vollständiger Angabe Ihrer postalischen Adresse, direkt an mein Abgeordnetenbüro:

Christian Lange MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

oder: christian.lange@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange

 

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.