Frage an Christian Lange von Arnold D. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Lange,
würden Sie bitte mal die Frage von Frau Ursula Ehrich und die Frage von mir beantworten.
Oder ist Ihnen das Thema nicht wichtig ?
mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis
Sehr geehrte Frau Ehrich, sehr geehrter Herr Dreis,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur betrieblichen Altersversorgung, in der Sie nach den Gründen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus einem Direktversicherungsvertrag im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Aufbau von Betriebsrenten fragen.
Wie Sie richtig den Medien entnommen haben, hat der Bundestag am 8. November 2007 das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in der Ansparphase unbefristet fortgesetzt wird. Diese würde ansonsten nach dem geltenden Gesetz Ende 2008 auslaufen. Das ursprünglich vorgesehene Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit steht seit 2002 im Gesetz und hätte im Übrigen auch Direktversicherungen betroffen, die vor diesem Datum abgeschlossen worden sind. Der Bundesrat wird am 30. November 2007 über das o.g. Gesetz abschließend beraten, so dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann.
An der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der aus dem Vertrag resultierenden Leistungen in der Auszahlungsphase ändert sich dagegen nichts. In der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung sind Betriebsrenten in der Auszahlungsphase generell beitragspflichtig. Nähere Erläuterungen für die Gründe der Einbeziehung von Kapitalleistungen sowie der Anhebung vom halben auf den vollen allgemeinen Beitragssatz können Sie dem vom Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellten „Informationspapier zur Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ entnehmen, welches wir Ihnen als Link beigefügt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange
Sehr geehrter Herr Dreis,
bitte lesen Sie sich meine Antwort und das Informationspapier genau durch, darin sollten alle Fragen beantwortet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange