Frage an Christian Lange von Arnold D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lange,
ich nehme Bezug auf die Frage von Frau Ursula Ehrich vom 14.11.2007. Da ich hoffe, dass Sie dieses sehr gut geschilderte Problem, das auf politischer Schusseligkeit beruht ( oder war es etwa Absicht ?) Im Jahre 2004 hatte die FDP im Bundestag für dieses Problem den Antrag auf Rücknahme gestellt. Ihre Partei, die SPD, sowie die Grünen und die CDU/CSU haben offenbar diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit nicht bemerkt, oder wollten es nicht. Im Internet habe ich eine Seite von Carl-Ludwig Thiele, MdB, gefunden worin damals erwähnt wurde, das schätzungsweise 80 bis 90 % der Abgeordneten von Rot/Grün und der Union zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzt gar nicht, dass in dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz diese Regelung enthalten ist.
Ich hoffe mit Frau Ehrich auf eine ehrliche Antwort. Eine nachträgliche Rücknahme wäre eigentlich nur gerecht. Aber da das Bundesverfassungsgericht ja scheinbar alles für rechtens hält, was auf Kosten des ehrlichen Bürgers geht, wie wäre es, wenn man den Regierungsapparat ausdünnen würde, da ja das Verfassungsgericht immer öfter angerufen wird, wenn es um Schröpfung der Bürger geht.
mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis
Sehr geehrte Frau Ehrich, sehr geehrter Herr Dreis,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur betrieblichen Altersversorgung, in der Sie nach den Gründen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus einem Direktversicherungsvertrag im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Aufbau von Betriebsrenten fragen.
Wie Sie richtig den Medien entnommen haben, hat der Bundestag am 8. November 2007 das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in der Ansparphase unbefristet fortgesetzt wird. Diese würde ansonsten nach dem geltenden Gesetz Ende 2008 auslaufen. Das ursprünglich vorgesehene Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit steht seit 2002 im Gesetz und hätte im Übrigen auch Direktversicherungen betroffen, die vor diesem Datum abgeschlossen worden sind. Der Bundesrat wird am 30. November 2007 über das o.g. Gesetz abschließend beraten, so dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann.
An der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der aus dem Vertrag resultierenden Leistungen in der Auszahlungsphase ändert sich dagegen nichts. In der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung sind Betriebsrenten in der Auszahlungsphase generell beitragspflichtig. Nähere Erläuterungen für die Gründe der Einbeziehung von Kapitalleistungen sowie der Anhebung vom halben auf den vollen allgemeinen Beitragssatz können Sie dem vom Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellten „Informationspapier zur Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ entnehmen, welches wir Ihnen als Link beigefügt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange