Portrait von Christian Lange
Christian Lange
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Lange zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ursula E. •

Frage an Christian Lange von Ursula E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lange,

vor kurzem wurde in den Medien mitgeteilt, dass die staatliche Förderung der Betriebsrenten (auch Direktversicherungen) erhalten bleibt. Auf diese Weise bleiben die Beiträge der Beschäftigten zur betrieblichen Altersvorsorge unbefristet von Sozialabgaben und Steuern befreit.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erklärte in Berlin, mit der Verlängerung der Regelung werde ein "wichtiger Baustein der individuellen Altersvorsorge gesichert". "Die Entgeltumwandlung ist eine Erfolgsstory", erklärte Heil.

Im Jahre 2004 wurde auch für Altverträge die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für Kapitalauszahlungen bei Direktversicherungen eingeführt. Da bereits auf die eingezahlten Beiträge in der Ansparphase, also lange vor 2004, Beiträge gezahlt wurden, führte die Gesetzesänderung somit zu einer Doppelverbeitragung (Beiträge in der Ansparphase ca. (8 % und Beiträge auf die Kapitalauszahlung plus Zinsen ca. 16%). Ein Vertrauensschutz für Altverträge wurde damals nicht gewährt.

Was sagte Herr Heil „"Die Entgeltumwandlung ist eine Erfolgsstory", leider hat man vergessen, die 2004 eingeführte Schlechterstellung der Altverträge aufgrund der neuen Beschlüsse im Jahr 2007 aufzuheben.

Die Zurücknahme der Abgabenpflicht ab 2009 auf die Beiträge muss doch erst recht zu einer Rücknahme der doppelten Verbeitragung bei Altverträgen führen, alles andere wäre doch im höchsten Maße ungerecht.

Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob eine Rücknahme der doppelten Verbeitragung für Altverträge noch geplant ist. Sollte dass nicht der Fall sein, bitte ich um Nennung der Begründung für die Nichtberücksichtigung von Altverträgen.

Im Internet heißt es „Die neue Regelung zur Betriebsrente trägt unsere sozialdemokratische Handschrift“. Richtig, aber schließen Sie bitte alle ein und berücksichtigen Sie bitte alle nach dem Gleichheitsgrundsatz.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Ehrich

Portrait von Christian Lange
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ehrich, sehr geehrter Herr Dreis,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur betrieblichen Altersversorgung, in der Sie nach den Gründen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus einem Direktversicherungsvertrag im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Aufbau von Betriebsrenten fragen.

Wie Sie richtig den Medien entnommen haben, hat der Bundestag am 8. November 2007 das Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in der Ansparphase unbefristet fortgesetzt wird. Diese würde ansonsten nach dem geltenden Gesetz Ende 2008 auslaufen. Das ursprünglich vorgesehene Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit steht seit 2002 im Gesetz und hätte im Übrigen auch Direktversicherungen betroffen, die vor diesem Datum abgeschlossen worden sind. Der Bundesrat wird am 30. November 2007 über das o.g. Gesetz abschließend beraten, so dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann.

An der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der aus dem Vertrag resultierenden Leistungen in der Auszahlungsphase ändert sich dagegen nichts. In der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung sind Betriebsrenten in der Auszahlungsphase generell beitragspflichtig. Nähere Erläuterungen für die Gründe der Einbeziehung von Kapitalleistungen sowie der Anhebung vom halben auf den vollen allgemeinen Beitragssatz können Sie dem vom Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellten „Informationspapier zur Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ entnehmen, welches wir Ihnen als Link beigefügt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange