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Frage von Adrian K. •

Frage an Christian Lange von Adrian K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lange,

fühlt sich ein Bürger durch ein Gesetz in seinen Grundrechten verletzt, kann er Verfassungsbeschwerde einreichen. Diese wird jedoch nur dann vom Verfassungsgericht zugelassen, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, also eine objektive Überprüfung eines Gesetzes auf Verfassungskonformität, können nur Bundesregierung, Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen.

Wird ein Kind oder Säugling in seinen Grundrechten auf Grundlage eines nicht verfassungskonformen Gesetzes verletzt, so besteht daher für Bürger und Kind de facto keine Möglichkeit Verfassungsbeschwerde einzureichen. Das Kind selbst ist zu jung und andere Bürger wie beispielsweise Eltern, können nicht im Namen des Kindes vor das Verfassungsgericht ziehen, da sie nicht selbst betroffen sind. Ist das Kind alt genug, um gegen die vergangene Grundrechtsverletzung Beschwerde einzureichen, ist der Fall nicht mehr gegenwärtig und wird ebenfalls abgewiesen. Die Judikative kann das Kind damit vor dem Gesetzgeber nicht ausreichend schützen.

Ich stelle Ihnen meine Fragen vor dem Hintergrund des Abtreibungsgesetzes, möchte dessen Verfassungskonformität jedoch überhaupt nicht diskutieren. Es geht mir ganz allein um die Feststellung, dass es möglich ist ein Gesetz zu schaffen (hypothetisch), welches im Widerspruch zu den Grundrechten eines Kindes steht, dieses Gesetz jedoch durch den Betroffenen oder andere Bürger nicht vor das Verfassungsgericht gebracht werden kann.

Wird oder wurde dieses Thema in der SPD diskutiert? Finden sie persönlich, dass die Zulassungsvoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde gegen solche Gesetze sinnvoll sind? Warum hat die SPD keine abstrakte Normenkontrolle des Beschneidungsgesetzes angestrebt, um vollständige Rechtssicherheit für Betroffene zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Koch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

bitte wenden Sie sich zukünftig direkt an mein Abgeordnetenbüro:

Christian Lange MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.