Frage an Christian Lange von Christoph R. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Christian Lange
Ich frag Sie das folgende, weil Sie Mitgliedes des zuständigen Ausschuss sind und wie der ehemalige Abg. Taus Mitglied der SPD sind und aus BW stammen:
? Sollte jeder Abgeordnete die Möglichkeit haben, unabhängig von und auch gegen Polizei, Regierung, Geheimdienst und eingene Partei-"Freunde" Ermittlungen anzustellen? Also auch dabei z.B. mit Terroristen zu sprechen?
? Welche Möglichkeiten und Maßnahmen sehen Sie, dass der Abg. hierdurch nicht in Verdacht gerät, Verbrechen zu begehen, oder mit angeblichen Staatsfeinden gemeinsamme Sache zu machen? Dies ohne, dass ins Vertrauen gezogene Dritte die Ermittlungen an die Betroffenen verraten?
? Und dabei auch die Gefahr auszuschießen, -dass die Quellen verraten werden und deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren? -dass auf den ermittelnden Abgeordneten Prozesskosten und Schadenersatz in ruinöser Höhe zukommen?
? Was sagen sie zu einer Behautung, ein geäußerter Verdacht sei nur ein rauer persönlicher Angriff im normalen politschen Tagesgeschäfts und deswegen müsse ein Antrag auf Aufhebung der Immunität gegen einen verdächtigen Abgeordneten abgelehnt werden, um die Rechte des Parlaments und einzelner Abgeordneter gegen die Regierung und die Parteiführungen zu schützen?
Danke für die bearbeitung der Frage C.S.
Sehr geehrter Herr Strebel,
selbstverständlich müssen sich die Bürgerinnen und Bürger an Recht und Gesetz in Deutschland halten, das gilt uneingeschränkt für alle gewählten Volksvertreter. Daher wird die Immunität der Abgeordneten bei Strafverfolgungsverfahren regelmäßig aufgehoben, so dass die Strafverfolgungsbehörden ermitteln können. Das ist bewährte Praxis und wird sich auch nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Lange MdB