Frage an Christian Lange von Erich B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ab 01.Oktober 2005, das ist dieses Jahr noch, sollen die ALG II Bezieher vom Nebenverdienst 100 € behalten dürfen und der Rest wird wie bisher verrechnet.
Die Wirklichkeit sieht anders aus, wie mir auf telefonischer Anfrage vom 01.September 2005 der Leistungssachbearbeiter Herr Schuh, Tel. xxxxx/xxxxxxx von der ARGE-Rems-Murr-Kreis, erklärte.
Es gibt den §67 SGB 2 und der regelt den Sachverhalt, denn meine neue Bewilligung zum Erhalt der Leistung von ALG II tritt erst wieder am 01.Dezember 2005 in Kraft. Aus diesem Grund kann die ARGE nicht schon ab Oktober das Gesetz anwenden. Dazu kommt noch das, das Programm zur Berechnung nicht fertig ist.
Jetzt erklären Sie mir doch bitte für was für ein Gesetz Sie im Bundestag gestimmt haben und warum es in den Medien heißt das dieses ab Oktober in Kraft tritt.
Die Regierung beschloss das die ALG II Bezieher im Osten das gleiche wie die im Westen erhalten. Das war die einzige gute Entscheidung in 7 Jahren. Bei 331 € sind dies circa 4% weniger.
Jetzt kommt die ChristlicheDU und sagt das werden wir im Bundesrat ablehnen, mit der Begründung das es sich im Osten billiger lebt. Wenn das so ist warum verzichten dann die CDU-Ost Abgeordneten nicht auf einen Teil ihrer hohen, auch vom Steuerzahler subventionierten Diäten, ebenso die Minister des Bundes.
Sehr geehrter Herr Beanow,
wie Sie richtig erkannt haben, hat die SPD- geführte Bundesregierung eine Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II beschlossen. Die monatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ab dem 1. Januar 2006 in den neuen Bundesländern um 14 Euro angehoben und erreicht damit den in Westdeutschland geltenden Regelsatz von 345 Euro.
Damit setzt die Bundesregierung die vom Ombudsrat in seinem Zwischenbericht vom 29. Juli 2005 zwingend geforderte Anpassung um. Die Unterschiede in den Lebensverhältnissen sind nicht mehr so groß, dass geringere Regelsätze in Ostdeutschland gerechtfertigt sind. Wenn CDU und CSU diese Anpassung im Bundesrat blockieren, so offenbart dies erneut das bereits in den Äußerungen von Edmund Stoiber gezeigte Desinteresse an den Bürgern in den neuen Bundesländern. Zur Frage der Neuregelung der Anrechnungsmöglichkeiten für ALG II- Empfänger. Wenngleich Bewilligungszeiträume vor dem 1.10.2005 hierbei nicht berücksichtigt werden können, so ist hier doch eine Lösung gefunden worden, die sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen als auch die technische Umsetzbarkeit in den Arbeitsagenturen vor Ort berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen