Frage an Christian Hirte von Nils R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum wurde trotz aller Proteste der Artikel 11,12,13, und 17 verabschiedet?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Sorgen und Bedenken zu dem auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss zur EU-Urheberrechtsreform kann ich nachvollziehen.
Für die Vertreter der EVP-Fraktion war letztlich klar, dass die Ansprüche der Urheber geistigen Eigentums auch im digitalen Raum gewahrt werden sollen.
Gleichzeitig soll eine Absicherung von Urheberrechten nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten blockiert und damit in das hohe Gut der Meinungsfreiheit und -vielfalt eingegriffen wird. Die Bedenken hinsichtlich der Folgen sind im Deutschen Bundestag und insbesondere bei der CDU/CSU-Fraktion gehört worden.
Nach der Entscheidung für die Urheberrechtsreform ist es nun am Deutschen Gesetzgeber, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Hierzu hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Vorschlag erarbeitet, der noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden muss.
Konkret ist vorgesehen, dass wir bei der nationalen Umsetzung keinen Anlass für die Plattformen geben werden, Upload-Filter einzusetzen – so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir wollen vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Im Einzelnen könnte dies wie folgt aussehen: Unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Um diese Werke erkennbar zu machen, müsste der Urheber diese Werke mit einem digitalen Fingerprint kennzeichnen.
Wäre ein Inhalt durch den Urheber gekennzeichnet, aber (noch) nicht lizensiert, soll der Rechteinhaber mehrere Optionen haben: Er könnte eine Lizenz mit der Plattform abschließen, auf eine Lizenzierung verzichten oder – wenn er seinen Inhalt nicht verbreitet wissen will – die Löschung verlangen. Für Fälle ohne digitalen Fingerprint, etwa bestimmte Remixes, sollte eine Pauschallizenz gelten. Durch die pauschale Vergütung der Nutzung seiner Werke würde der Urheber/ die Urheberin an der entsprechenden Wertschöpfung beteiligt werden. Der Upload etwa von Parodien, Persiflagen oder Kritik, aber auch Gifs oder Memes, ist nach der Richtlinie ausdrücklich lizenzfrei gestattet. Entscheidend ist: Die Gefahr des Overblockings ist ausgeschlossen.
Alles in allem führt dieser Lösungsansatz zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.
Die Proteste wurden entsprechend gehört und ein tragbarer Lösungsansatz durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht.
Hier können wir im Deutschen Bundestag nicht allein entscheiden, sondern sind auf die Zustimmung weiterer Fraktionen, vor allem der SPD, zur Umsetzung unseres Vorschlags angewiesen.
Dabei sind wir optimistisch, einen tragbaren Vorschlag vorgelegt zu haben.
Nach den intensiven Diskussionen sind wir jetzt zuversichtlich, im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie einen Weg beschreiten zu können, der die Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen wird, bei dem Urheberwerke fair und effektiv vergütet werden und der die Plattformen einbinden und verpflichten wird. Wir hoffen, mit diesem Modell auch Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte MdB