Frage an Christian Hirte von Anja R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hirte,
ich habe derzeit folgendes Problem:
Von September letzten Jahres bis Anfang Januar diesen Jahres absolvierte ich ein Praktikum bei einem Leipziger Unternehmen. Das Praktikum war ein Pflichtpraktikum und Bestandtteil meines Studiums. Bis heute wurde mir noch kein Praktikumszeugnis ausgestellt. Dieses brauche ich aber um mich im kommenden Wintersemester zur Abschlussprüfung meines Studienganges anmelden zu können. Kann ich das Praktikumszeugnis nicht nachweisen, habe ich keinen Anspruch an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Ich habe mich im April bei meiner damaligen Praktikumsstelle gemeldet um nach meinem Zeugnis zu fragen, jedoch ohne Antwort.
Meine Frage lautet nun:
1.) Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein (einfaches oder qualifiziertes) Praktikumszeugnis?
2.) Wenn ja, innerhalb welcher Zeit muss mir dies vom Arbeitgeber ausgestellt werden und welcher Gesetzestext begründet dies?
3.) Wann ist mein Anspruch auf mein Praktikumszeugins verwirkt?
Betreffend der letzten Frage muss ich sagen, dass in meinem Praktikumsvertrag nur steht, dass die üblich Ausschlussklauseln gelten. Diese kenne ich allerdings nicht.
Sie würden mir mit der Beantwortung meiner Fragen sehr weiterhelfen. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
Anja Rychlewski
Sehr geehrte Frau Rychlewski,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Forum abgeordnetenwatch eröffnet die Möglichkeit, Fragen mit politischem Hintergrund an Abgeordnete zu stellen.
Bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen handelt es sich jedoch um eine konkrete Rechtsberatung. Vielleicht hilft Ihnen ja das Portal praktikumszeugnis.de weiter. Ich bin sicher, dass Sie dort Antworten finden. Sie können sich aber auch gern an mein Büro wenden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen im Forum abgeordnetenwatch nicht beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte MdB