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Christian Hartmann
CDU
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Frage von Stefan J. •

Wie verlässlich werden Sie sein, wenn es darum geht, vereinbarte Themen mit Koalitionspartnern in der kommenden Legislatur umzusetzen.

Sehr geehrter Herr Hartmann, Hintergrund der Frage ist dass Sie und Ihre CDU mit "Verlässlichkeit" Wahlkampf machen. In der letzten Legislatur habe Sie (bzw. die CDU) jedoch einige Vereinbarungen mit den Koalitionspartner platzen lassen, z. B. das Vergabegesetz und die Anpassung der sächs. Verfassung für mehr Bürgerbeteiligung.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Stefan J.
Langebrück

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Es stimmt, mein Motto – und das nicht nur im Wahlkampf – lautet: Heimat braucht Verlässlichkeit. Verlässlichkeit ist ein wesentlicher Kern des politischen Handelns, dass man sich an entsprechende Vereinbarungen hält. Was aber nicht heißt, Lebenswirklichkeit und aktuelle Rahmenbedingungen aus dem Blick zu verlieren. Bei der aktuellen Koalition handelte es sich um ein Bündnis auf Zeit mit sehr unterschiedlichen Partnern, die einen gemeinsamen Koalitionsvertrag vereinbart haben, von dem – auch nach Aussagen der Koalitionspartner – 95 Prozent abgearbeitet sind. Koalitionsverträge sind immer politische Willensbekundungen, die niemals zu 100 Prozent umgesetzt werden können. Die Welt verändert sich ständig und das gilt es politisch zu reflektieren. Im Fall des Vergabegesetzes konnten wir uns inhaltlich nicht auf eine Linie verständigen. Gleichwohl bleiben wir bei der Zusage, das Vergabegesetz zu modernisieren. Wir wollen dies aber mit den großen Wirtschaftsverbänden in Sachsen gemeinsam machen – und nicht gegen diese.

 

Das Thema Bürgerbeteiligung haben wir in der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung Anfang 2022 sehr umfangreich und entsprechend des Koalitionsvertrages gesetzlich geregelt. Die Änderung der Sächsischen Verfassung ist letztlich nicht daran gescheitert, dass wir uns mit den Koalitionspartnern inhaltlich nicht einigen konnten. Hier wurde nach langen, aber zähen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden, der von der Mehrheit der CDU-Fraktion getragen wurde. Es kam aber keine 2/3-Mehrheit im Plenum zustande, die es für den Beschluss gebraucht hätte. Ursächlich hierfür war, dass ein Fraktionsmitglied kurz vor der Abstimmung im Plenum die CDU-Fraktion aus persönlichen Gründen verlassen hat. Damit fehlte die verfassungsgebende Mehrheit im Plenum.

 

All das können Sie auch gern im Interview mit Herrn Hartmann in der Freien Presse nachlesen: https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/cdu-fraktionschef-hartmann-wenn-es-eine-andere-option-gibt-wird-die-zusammenarbeit-mit-den-gruenen-enden-artikel13309761 (hinter der Bezahlschranke)

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