Sehr geehrter Herr MdL Christian Hartmann (CDU) wollen Sie, dass der Deutsche Bundestag verkleinert wird? Falls *Ja*, wie sind Ihre Vorstellungen dazu?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
was halten Sie von folgenden Vorschlag:
Die Wahlkreise werden genau auf >300< festgelegt und es kommen jeweils
die zwei Besten in den Bundestag. Das wären dann genau *600*.
Was spricht dafür und was spricht dagegen?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages ist in Anbetracht der aktuellen Anzahl Abgeordneter in unserem nationalen Parlament geboten. Doch muss das mit Augenmaß erfolgen und nicht nach Gutsherrenart. Denn nach der aktuellen Beschlusslage verlieren einerseits die Direktwahlkreise spürbar an Bedeutung, weil ein Wahlsieg vor Ort nicht mehr zwingend auch zum Erwerb eines Bundestagsmandates führt. Andererseits wird es für kleinere Parteien schwerer in den Bundestag einzuziehen, da die Regelung wegfällt, dass eine Partei mit dem Erringen von (bisher mindestens drei) Direktmandaten unabhängig vom Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde den Weg ins Parlament findet.
Unterm Strich wird meiner Ansicht nach so die direkte Einflussnahme der Bürger auf die Politik durch Wahlen reduziert, wenn sie nur noch über die großen Leitlinien der zur Wahl stehenden Parteien abstimmen können. Engagierte Kandidaten hingegen, die sich auch gezielt für die Entwicklungen vor Ort in ihrer Heimatregion einsetzen, werden es dadurch schwerer haben, an politischen Entscheidungen mitzutun. Auch die Pluralität in der parlamentarischen Landschaft sollte für einen gewinnenden demokratischen Diskurs erhalten bleiben.
Insofern stimme ich Ihrem Vorschlag einer festen Anzahl von Wahlkreisen, deren Sieger in den Bundestag einzieht, zu. Aktuell gibt es 299 Bundestagswahlkreise in der Bundesrepublik. Kämen jedoch die ersten beiden Kandidaten, welche im Wahlkampf um das Direktmandat die besten Ergebnisse errungen haben in den Bundestag, so würde wiederum die Rolle von Parteien und ihrem verfassungsgemäßen Auftrag nach Artikel 21 des Grundgesetzes mehr oder weniger außer Kraft gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Hartmann