Sehr geehrter Herr MdL Christian Hartmann (CDU), Ihre Antwort bestätigt doch, dass meine Vorschlag gut und richtig ist. Warum sind Sie dann dagegen?
Sehr geehrter Herr MdL Hartmann,
so richtig kann ich Ihrer Logik nicht folgen. Die 299 Wahlkreise auf 300 zu erhöhen
und die jeweils zwei Besten in den Bundestag zu entsenden,
hat doch nichts mit *Gutsherrenart* zu tun.
Ganz im Gegenteil!
Die Kandidaten werden doch in einer freien, demokratischen und geheimen Wahl gewählt.
Wenn z. B. über 300 CDU Kandidaten von den Wählern in den Bundestag geschickt
werden, dann könnte die CDU die größte Fraktion bilden. Dann hätten nicht
irgend welche "Gutsherren" in den Parteizentralen, die Abgeordneten
in das Parlament geschickt sondern der Wähler.
Und gerade unabhängige und unparteiische Kandidaten und Kandidaten kleinerer
Parteien hätten eine gewisse Chance in den Bundestag zu kommen.
Gerade diese Art und Weise entspricht doch am ehesten Artikel 21 Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wähler
E. J.
Sehr geehrter Herr J.,
unser Wahlsystem ist sowohl bei Landes- als auch bei Bundeswahlen darauf ausgelegt, eine gute Balance zwischen den Belangen der Menschen vor Ort (in den Wahlkreisen) und den großen landes- bzw. bundesrelevanten Fragestellungen - hier über die Zweitstimme als Listenstimme für eine Partei - abzubilden.
Würden nur Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen, würde ein Ungleichgewicht entstehen.
Gern bleiben wir zu diesen und anderen interessanten Fragestellungen weiter im Gespräch, doch ist diese Plattform meines Erachtens nicht der richtige Ort für weitere Nachfragen.
Sprechen Sie meine Mitarbeiter im Wahlkreis gern an und wir finden eine gute Gelegenheit, den Austausch fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hartmann MdL