Ist Ihnen bekannt, in welcher Größenordnung jeden Monat Mieten von Ost nach West fließen und somit regelmäßig an Kaufkraft verloren gehen?
Sehr geehrter Herr Hartmann, Wohnungen in Ostdeutschland sind in erheblichem Maße in westdeutscher Hand. So berichtet Deutschlandfunk (01.09.2020, Geldströme zwischen West und Ost - Warum Ostdeutschland Transferleistungen braucht) :
„Wenn ein Hartz-IV-Empfänger in Ostdeutschland vom Jobcenter seine Miete bezahlt bekommt, dann ist es sehr überdurchschnittlich der Fall, dass diese Miete mittels der Überweisung an den Hausbesitzer wieder nach Westdeutschland abfließt“.
Das Thema ist nicht im öffentlichen Diskurs und sollte mehr Aufmerksamkeit verdienen.
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das von Ihnen beschriebene Thema wird nur mittelbar öffentlich diskutiert. Ursache ist die geringe Wohneigentumsquote ostdeutscher Haushalte. Dies zu ändern ist seit Jahren politische Agenda der CDU Sachsen. Dabei handelt es sich aber um einen Langstreckenlauf, der zudem mit zahlreichen Hürden versehen ist.
Grundsätzlich ist die Wohneigentumsquote in Deutschland innerhalb der OECD am zweitniedrigsten und in Ostdeutschland nochmals geringer als in den alten Bundesländern. Deutschland und vor allem der Osten sind Mieterland. Die Ursache hierfür liegt auch in politischen Entscheidungen der 1990er Jahre begründet. Durch hohe steuerliche Abschreibungen konnten viele westdeutsche Haushalte bzw. Wohnungsunternehmen Wohnung in Ostdeutschland kaufen und sanieren. Was im ersten Moment negativ klingt, hatte den Vorteil, dass der marode Wohnungsbestand auf dem Gebiet der ehemaligen DDR schnell saniert werden konnte und gleichzeitig die Mieten gering waren. Viele ostdeutsche Haushalte blieben Mieter, da es oftmals nur wenige Gründe gab, eine eigene Wohnung zu finanzieren. Dies hat sich erst in den letzten 10 Jahren geändert. Insofern gibt es hinsichtlich der Wohneigentumsquote einen deutlichen Nachholbedarf.
Als CDU haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Wohneigentumsprogramme aufgelegt, um den Erwerb, Bau oder die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum zu fördern – insbesondere im ländlichen Raum. Dies wollen wir auch in der kommenden Legislatur tun. Wir werden die Förderung zum Erwerb von Wohneigentum zu niedrigen Zinssätzen über den Wohnraumförderfonds fortsetzen und setzen uns beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum für Entlastungen von der Grunderwerbssteuer ein. Mit einer Bundesratsinitiative setzen wir uns für die Wiedereinführung des Baukindergeldes ein. Wir wollen, dass Familien Wohneigentum schaffen können. Wir werden weiterhin intensiv den sozialen Wohnungsbau fördern – sowohl für Neubauprojekte als auch für Sanierungen in Bestandsgebäuden.