Frage an Christian Hartmann von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Christian Hartmann,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
Ihre Frage, wer dafür haftet, wenn eine Person durch das Tragen einer Corona-Schutzmaske einen körperlichen Schaden erleidet, weil eine Maskenunverträglichkeit auftritt, ist zugegebener Maßen eher theoretischer Natur. Denn jeder wird selbst feststellen, und das nach kurzer Zeit, ob er beim Tragen der Maske irgendwelche negativen körperlichen Symptome zeigt. Sollte das der Fall sein, ist es ratsam diese Symptome ärztlich abklären zu lassen. Liegen entsprechende medizinische Gründe vor, dann kann Ihnen der Arzt ein Attest ausstellen. Die Verantwortlichen in Bund und Ländern haben genau diese Regelung in den Verordnungen aufgenommen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die Verhängung des so genannten Corona-Lock-Downs, gleichermaßen auch die in den letzten Monaten schrittweise erfolgten Lockerungen, basierten stets auf der Auswertung aller zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Daten.
Auch wurde parallel eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen, etwa durch Soforthilfen oder umfangreiche Förderprogramme (sowohl vom Bund als auch im Freistaat Sachsen und den anderen Bundesländern) aufgelegt, welche die unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie abmildern.
Inzwischen sind zahlreiche gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus (Coronavirus) veröffentlicht worden. In fast allen Fällen haben die Gerichte die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Hoheitsträger sowie die erlassenen Ordnungsmaßnahmen zunächst als rechtmäßig erkannt. Ebenso sind bundesweit bereits zahlreiche Entschädigungsklagen wegen des Lockdowns anhängig, von denen jedoch mehrere bereits gescheitert sind. Viele Branchen mussten wegen des Lockdowns erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Und zahlreiche Unternehmen sind auch von der Insolvenz bedroht, trotz der zeitlich begrenzten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Nach bisherigen Erfahrungen haben die Klagen von Betrieben auf Entschädigung vom Staat wenig Aussicht auf Erfolg. Da sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen in nie dagewesenem Umfang zu Verfügung gestellt haben. Der Erfolg solcher Klagen scheint daher eher ungewiss, das Prozessrisiko hingegen hoch. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Klagen im Einzelfall erfolgreich sein können. Jedoch muss dann auch im Einzelfall die Haftungsfrage geklärt werden.
Mit freundlichem Gruß
Christian Hartmann