Frage von Matthias M. • 27.01.2014
Frage an Christian Hartmann von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Sie haben sich innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Kommunalwahlrechtes Drucksache 5/11355 gegen die Einwerbung von Unterstützerunterschriften innerhalb einer Straßensammlung ausgesprochen.
Dies verstößt m.E.n. verfassungsrechtlichen Normen und behindert die direkte Demokratie.
Es ist auch Ihnen bekannt, dass für eine Kandidator zur Bundestagswahl eine Straßensammlung möglich ist.
Meine Fragen:
• Warum hat die Koalition diese rechtliche Norm, wie zur BT-Wahl nicht für Sachsen übernommen?
• Welche Sachverständigen haben sich, zu einer Straßensammlung von Unterstützerunterschriften, mit welcher Position innerhalb der Anhörung, geäußert?
Antwort ausstehend von Christian Hartmann CDU