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Christian Haase
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Frage von Michael Karl S. •

Frage an Christian Haase von Michael Karl S. bezüglich Senioren

Wie sehen sie es mit der Renten Gerechtigkeit ?
Einige Bürger dürfen erst mit 67 Jahre in Rente gehen ohne Abzüge . sie haben dann aber bereits 51 bis 52 Berufsjahre voll
wenn sie die 45 Berufsjahre voll haben , und in Rente gehen müssen ( aus gesundheitlichen gründen)werden sie mit Abzügen bestraft obwohl sie 100% der punkte in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Andere haben erst 35 Jahre voll gearbeitet und gehen mit weniger Abzüge in Rente .
Wo ist die Gerechtigkeit?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz,

die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Ausnahmen von der Regelaltersgrenze sind klar geregelt:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Sie beziehen sich auf diese letztgenannte Ausnahme, die sogenannte Rente mit 63. Auch bei dieser Altersrente steigt das Renteneintrittsalter allerdings bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre an. Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit erreicht haben. Diese Rente ist abschlagsfrei. Wenn Sie, wie Sie schreiben, die 45 Berufsjahre voll haben, sollte Ihnen diese Altersrente offenstehen. Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zugesendet wird.

Gerne können Sie mir in einer privaten Nachricht die konkreten Fälle schildern. Dann kann ich Ihnen eventuell genauer Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase

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