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Christian Haase
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Frage von Wolfgang Q. •

Frage an Christian Haase von Wolfgang Q.

Sehr geehrter Herr Haase.

Wie kann es sein, dass Sie sich selbst eine Gehaltserhöhung von 10 Prozent gönnen ? Diese Erhöhung wird noch dazu aus Steuermitteln finanziert.

Warum gehen Sie nicht mit etwas mehr Bescheidenheit als gutes Beispiel voran ?

Mit freundlichen Grüßen.

Wolfgang Quakernack

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Quakernack,

für Ihre Nachricht danke ich Ihnen. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Hintergründe der geplanten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren. Den dazu vorliegenden Gesetzentwurf können Sie über die Internetseite des Deutschen Bundestages abrufen (Drs. 18/477).

1. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gericht des Bundes zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.

2. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch die für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.

Seit dem 01. Januar 2008 beträgt der Steigerungssatz der zu versteuernden Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Das maximal zu erreichende Versorgungsniveau, welches erst nach weit über 20 Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gewährt wird, wird zukünftig abgesenkt und beträgt dann 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Damit wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Altersentschädigung eine lückenfüllende Teilversorgung für die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament ist. Die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag stellt nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten dar. Der Höchstsatz wird nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme. Vierzig Prozent der Abgeordneten scheiden bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus und erhalten folglich eine deutlich geringere Altersentschädigung.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.

Als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion bin ich mir meiner Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits sollte dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase MdB

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