Frage an Christian Gerber von Gudrun E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Gerber,
nachdem das Thema Tierschutz im o. a. Themenkatalog nicht vorgesehen ist, erlaube ich mir, meine Frage unter dem Stichwort "Landwirtschaft" zu stellen:
Seit mehr als zwei Jahren liegt dem Bundestag eine vom Bundesrat eingereichte Gesetzesinitiative zur Änderung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG (religiös motiviertes betäubungsloses Schächten) vor, ohne dass es zu einer Entscheidung gekommen wäre, obwohl die Bundesregierung nach eigenem Bekunden "dem Tierschutz einen hohen Stellenwert beimisst".
Mit Ablauf der jetzigen Amtsperiode fällt die o. a. Gesetzesinitiative automatisch dem sogenannten Diskontinuitätsprinzip zum Opfer, obwohl eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeschlossen, diese besonders grausame Art der Tötung aus Tierschutzgründen ablehnt und seit Jahren eine vorherige Betäubung fordert.
Das ist besonders enttäuschend, da es sich bei der geplanten Änderung (Elektrokurzzeitbetäubung) lediglich um eine Minimallösung für den Tierschutz handelt, die keinerlei Auswirkung auf das Recht der freien Religionsausübung hat, da das Tier dabei nur betäubt, aber nicht getötet wird.
Wie stehen Sie als Bundestagskandidaten zu diesem Thema, und was werden Sie im Falle Ihrer Wahl tun, um sicherzustellen, dass auch den Schächttieren das inzwischen in der Verfassung verbriefte Recht auf Schutz vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden gewährt wird?
Gudrun Enders