Frage an Christian Flisek von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Flisek,
danke für Ihre so überraschend sorglose Antwort an mich: „Wie Ihnen vielleicht bekannt ist haben wir als Konsequenz aus dem NSA-Untersuchungsausschuss 2017 ein neues BND-Gesetz in Kraft gesetzt und die Kontrolle über die Nachrichtendienste erheblich gestärkt“. Damit meinen Sie das BND-Gesetz, gegen das Reporter-ohne-Grenzen, ja sogar die OSZE ! protestiert hat, und gegen das die GFF in Karlsruhe klagt?
Sind denn die Kritikpunkte am BND zu Bad Aibling ( fehlende Dateianordnungen für bestehende Datenbanken, u.a.m. ) tatsächlich korrigiert worden- meines Wissens nach nicht? Haben wir denn ein Whistleblowerschutzgesetz, das zukünftig Verfassungsverteidiger/Journalisten ( Snowden, netzpolitik.org ) vor der Bedrohung schützt, die von den Geheimdiensten ausgeht ( „russischer Agent“-Diffamierung, Vorratsdaten & neuer “Datenhehlerei“-§, „Landesverrat“, G20-Journalisten als „Gefährder“)? – Ohne Whistleblower kommen Sie nicht an der Third-Party-Rule vorbei! Wie ist denn sichergestellt, dass im nächsten Untersuchungsausschuss nicht wieder Beweise geschreddert bzw. Akten geschwärzt / Selektoren der parlamentarischen Kontrolle vorenthalten werden? Durch die Archivausnahme sind Untersuchungsausschüsse ja die einzige Chance, Geheimdienste nachträglich zur Verantwortung zu ziehen! Wie verteidigen Sie mich (Art.10 GG) gegen Unrecht der Geheimdienste ?