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Christian Dürr
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Frage von Kevin K. •

Wie möchte die FDP - ganz konkret - Menschen helfen, die wg. Krankheit/Behinderung wirklich nicht arbeiten können? (SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz)

Ich bin selbst betroffen: Wg. einer Angststörung sehr stark eingeschränkt, bekomme Grundsicherung, man darf keine Rücklagen haben, Kindergeld - obwohl bewilligt - geht als Ausgleich an den Kreis, möchte mich aber über das SGB IX so gut es geht wieder ins Leben zurückkämpfen.

Die Regelsätze des ALG II gelten für uns analog. Dass Ihre Partei nicht zumindest für diese Menschen - die nicht faul sind, sondern krank und dafür nichts können - höhere Regelsätze über den Inflationsausgleich hinaus möchte, verstehe ich nicht, Herr Dürr. Tut mir Leid. Und manche Meldungen der letzten Zeit lösen bei mir da noch ganz andere Sorgen aus.

Es geht mir nicht um Luxus. Ich fühle mich mit 34 einfach zu jung und möchte eine echte Chance. Leider kostet sowas neben Essen und Trinken aber eben auch Geld, und die Grundsicherung alleine reicht dafür hinten und vorne nicht.

Deswegen, ganz konkret, und ohne Verweis auf Hubertus Heil: Wie möchte die FDP Menschen wie mir helfen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kevin K., 

Wir Freie Demokraten möchten nach wie vor eine breitere Analyse mit Bund und auch Bundestag, Ländern, Kommunen, Trägern, Leistungserbringern, der Selbsthilfe und Angehörigen und vor allem mit den Menschen mit Behinderungen. Wir haben uns daher bereits in der letzten Wahlperiode für eine Enquete-Kommission zu diesem Thema eingesetzt.

Das föderale System und die Versäulung der Sozialsysteme (mit Schnittstellen und Zuständigkeitsschwierigkeiten im SGB IX und SGB XII) führen beide dazu, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und mit vielen Detailunterschieden in den Ländern und Regionen geschieht. Auch die Angebotsstruktur an Leistungsanbietern ist regional sehr unterschiedlich.

Die Bundespolitik kann hier Einfluss nehmen, indem zum Beispiel die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Rehabilitation, das Budget für Arbeit, die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets als Leistungsform oder auch die Beratungsstrukturen wie die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen EUTB für Menschen mit Behinderungen konsequent gefördert werden. Außerdem soll die Evaluierung des BTHG aufzeigen, an welchen Stellen die Umsetzung bisher zu schleppend verläuft und wo es weiteren Handlungsbedarf gibt. Dies geschieht derzeit in einer ministeriellen Arbeitsgruppe mit den Ländern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Christian Dürr 

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