Wann wird der § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (eingeschränkte Verlustverrechnung von Termingeschäften) gestrichen?
Sehr geehrter Herr Dürr,
leider findet man im Koalitionsvertrag keine Zeile über die Streichung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Ich hoffe doch, dass diese Thema ebenfalls besprochen wurde und eine Streichung im kommenden JStG inkludiert wird?
Da die FDP als einzige Partei gegen diese, aus unzähligen Gründen, absurde Regelung angekämpft hat, haben Sie meine Stimme bekommen. Da ein Großteil der, von der Verlustbeschränkung betroffenen, Wähler FDP gewählt haben, wäre es nicht nachvollziehbar, wenn die Regelung weiter Bestand haben sollte.
Sehr geehrter Herr L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich kann Ihre Ablehnung bezüglich der Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG vollkommen nachvollziehen - wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung ebenso entschieden ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder unverhältnismäßig verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können. Diese steuerliche Behandlung verstößt unserer Ansicht nach gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Zudem wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofs ausgehebelt.
Leider konnten wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit diesem Punkt nicht durchsetzen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof in dieser Sache zu unseren Gunsten urteilt - dann würde sich die Situation anders darstellen. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass wir als Fraktion weiterhin darauf drängen werden, diese Regelung zu streichen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende beste Grüße nach Herne
Ihr
Christian Dürr