Sehr geehrter Herr Dürr,stehen die von Ihnen und der FDP geforderten Verlängerungen der Grenzkontrollen Ihrer sonstigen Forderung nach Freiheit nicht diametral entgegen?MfG Patrik B.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/fdp-duerr-grenzkontrollen-fortsetzen-europameisterschaft-100.html
Unterstützt Ihre Forderung nicht sogar ausdrücklich das Racial Profiling da der fremd aussehende französische Staatsbürger kontrolliert werden wird während der europäisch aussehende österreichische rechtsradikale Netzwerker unkontrolliert einreisen darf um seine Hassideologie zu verbreiten?
Ist Ihre Forderung nach der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten nicht eine Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl und eine Bankrotterklärung der sogenannten europäischen Werte wie in folgenden Berichten am Beispiel Ruanda aufgezeigt wird.
https://www.proasyl.de/news/uk-ruanda-deal-rechtswidrig-menschenverachtend-und-dysfunktional/
https://www.ardmediathek.de/video/monitor/monitor-vom-11-07-2024/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYTMzN2I3ZDYtOWJjNC00ZTQxLTgzNWItYjI2YjYzNzJlNzU5
Ist das mit Art.1-3 GG noch vereinbar?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Einführung vorübergehender Kontrollen der Bundespolizei an den deutschen Binnengrenzen darf im Schengen-Raum immer nur in bestimmten Ausnahmesituationen und befristet erfolgen. Da aber die EU-Außengrenzen derzeit noch nicht wirksam geschützt sind und die innere Sicherheit unserer Bevölkerung durch eine Vielzahl illegaler Grenzübertritte gefährdet wurde, halte ich die Entscheidung der Bundesinnenministerin, die Binnengrenzkontrollen zu verlängern und auf alle deutschen Landgrenzen auszuweiten, für angemessen und richtig.
Nach sieben Wochen zeigen sich jetzt die Erfolge, wie Sie der Pressemitteilung der Bundespolizei vom 1. November 2024 entnehmen können:
Es gab in den sieben Wochen 7.617 unerlaubte Einreisen. Bei 5.061 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (4.659 Zurückweisungen plus 402 Zurückschiebungen), 281 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, 162 Schleuser vorläufig festgenommen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5899832
Die Bundespolizei leistet hier hervorragende Arbeit. Sobald die beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft tritt und die EU-Außengrenze wirksam geschützt ist, können wir zum Normalzustand des Schengen-Raums ohne Binnengrenzkontrollen zurückkehren.
Asylverfahren in Drittstaaten können eine sinnvolle Lösung sein, da sie unter Umständen Pull-Faktoren beseitigen können. Ich sehe hier auch keine unüberwindbaren grundrechtlichen Probleme, denn das Recht auf Asyl beinhaltet nicht die Auswahl des Ortes, an dem einem Asyl gewährt wird. Allerdings gebe ich Ihnen recht, dass die Bedingungen vor Ort selbstverständlich in vollem Umfang den völker-, menschen- und grundrechtlichen Standards entsprechen müssen. Das müsste vor Beginn eines Drittstaaten-Programms mit Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland genau vereinbart und nachgewiesen werden. Jeder Asylbewerber hätte zudem jederzeit die Gewähr des vollen Rechtsschutzes durch europäische und deutsche Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Dürr