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Frage von Christa B. •

Migrationskosten-warum denkt man nicht darüber nach, dass Migrationskosten genauso zurückgezahlt werden müssen, wie jeder Student BaföG zurückzahlen muss.

Sozialleistungen für für Migranten gelten ja als Starthilfe im deutschen Land genauso ist ja auch BaföG aufgestellt. Das Argument zu sagen, dass dies über Steuern zurückgezahlt wird, müsste entweder dann auch für Studenten gelten oder umgekehrt auch die Bezieher von Sozialleistungen müssten diese auch zurückzahlen.. Warum wird diese Richtung nichts angesetzt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Analogie zwischen Migrationskosten (ich nehme an, Sie meinen konkret Asylbewerberleistungen) und BAföG-Leistungen ist interessant, überzeugt mich aber letztlich nicht. Die Situationen sind doch zu unterschiedlich: Asylbewerber haben teilweise noch keine Arbeitserlaubnis, sie warten möglicherweise auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder können aus familiären Gründen zunächst nicht arbeiten. Zudem ist der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt oft schwierig und das Gehalt reicht vielleicht gerade so aus.

In dieser Situation mit einer Rückzahlungsverpflichtung der Sozialleistungen (sozusagen einer Art Sondersteuer) die wirtschaftliche Integration in Deutschland weiter zu erschweren, wäre aus meiner Sicht unklug. Schon jetzt ist die Grenzbelastung durch Steuern und Abgaben beim Übergang von Bürgergeld bzw. Asylbewerberleistungen in den Arbeitsmarkt viel zu hoch - ein Problem, das wir dringend angehen wollen. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen, könnten die Kosten aus verlängertem Leistungsbezug aufgrund verzögerten beruflichen Aufstiegs am Ende leicht höher ausfallen als die zusätzlichen Einnahmen aus Rückzahlungen.

Dennoch danke für die interessante Anregung - in der Tat müssen wir öfter über unkonventionelle Maßnahmen nachdenken, um unseren Sozialstaat effizienter und zielgerichteter zu machen!

Freundliche Grüße,

Christian Dürr

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