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Christian Dürr
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Frage von Julius T. •

Lieber Herr Dürr, gerne würde ich erfahren, wie die FDP zur Öffnung des Wahlrechts für Menschen mit Migrationshintergrund steht? Sollten alle in Deutschland lebenden Menschen wählen dürfen ?

Gerne können Sie Bezug auf alle drei förderalisitischen Ebenen nehmen. Herzliche Grüße

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Sehr geehrter T.,

das Wahlrecht zur Bundestagswahl ist bisher zwingend mit der deutschen Staatsbürgerschaft verknüpft. Damit wird die Wahlberechtigung an ein eindeutiges individuelles Kriterium geknüpft, das stärker und einfacher nachprüfbar ist als beispielsweise die Integration einer Mitbürgerin oder eines Mitbürgers. Wer in Deutschland wählen möchte, sollte auch deutscher Staatsbürger sein. Wir Freien Demokraten sehen es kritisch, dass das Wahlrecht ein Instrument der Integration sein soll.

Klar ist die Eingrenzung des Wahlrechts auf deutsche Staatsbürger gerade für diejenigen Ausländer schmerzlich, die bereits seit langer Zeit in Deutschland leben, hier arbeiten und sich in die Gesellschaft einbringen.

Wir haben durchaus positive Erfahrungen im Kommunalwahlrecht gemacht, dass eine Ausweitung der Wahlberechtigung zumindest auf EU-Ausländer bedenkenswert ist. So ist das Wahlrecht von Unionsbürgern bei Kommunalwahlen über Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG sogar verfassungsrechtlich garantiert. Wichtig ist nach unserer Auffassung vor allem ein modernes Einwanderungsrecht, das auch einen einfacheren und schnelleren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht. Hierauf sollte der Fokus gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Dürr

 

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