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Christian Dörfler
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Frage von Felix S. •

Frage an Christian Dörfler von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die ÖDP unterstützt die ESM-Klage von Deubler Gmelin. Darin Seite 102, wo vom Gericht konkrete Handlungen gefordert werden.
"Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.
Zum Verfahren:
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität .... vermittelt werden."

Deckt sich dass mit Beschlusslagen der ÖDP?
Will die ÖDP...
-- eine „demokratische Legitimation“ für ESM und Fiskalpakt riskieren?
-- den „Systemwechsel“ in der Wirtschafts- und Währungsunion im Sinne dieser Verträge riskieren?
-- die „Aufgabe staatlicher Souveränität riskieren?“
-- ÖDP eine neue Verfassung die genau auf die „hier in Frage stehenden Integrationsschritte“ zugeschnitten ist riskieren?

Wäre es nicht besser, alle Aktion argumentativ zu bekämpfen, die unser Grundgesetz in Frage stellen? Zwar sehe ich auch beim Grundgesetz Verbesserungsbedarf und ich würde gerne das Grundgesetz durch eine Volksabstimmung zur echten Verfassung machen. Aber riskiert man nicht mit den Forderungen dieser Klage alles Gute zu verlieren, was wir ím Grundgesetz haben?

Viele Grüße, Felix Staratschk

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Felix Staratschek,

1) Allgemein zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM: Der ESM und die Pläne der Europäischen Zentralbank EZB sind der falsche Weg:  Sie ermöglichen den unbegrenzten Schuldenankauf einzelner Mitgliedsländer durch die EZB. Damit wird den Mitgliedsländern ein starker Anreiz gesetzt, sich weiter zu verschulden und zu überschulden. Auf der anderen Seite steigen die Haftungsrisiken für jedes solider wirtschaftende Land potenziell ins Unermessliche. Damit ist auch für Deutschland ein Anreiz zu Wachstum auf Pump gesetzt, da die Stabilität des Euro als Schuldenwährung in Frage gestellt ist. Wachstum auf Pump ist nicht nur ökologisch ungesund. Daher fordere ich den Ausstieg aus dem ESM. Auch lehne ich die Schuldenvergemeinschaftung ab.

2) Zur staatlichen Souveränität und demokratischen Struktur: Zum einen muß das Europaparlament gestärkt werden gegenüber intransparenten Entscheidungsstrukturen. Die Sitzzahl eines Landes im Europaparlament  ist an die tatsächliche Bevölkerungsgröße anzupassen. Deutschland wird dann nicht mehr benachteiligt. Zum anderen muß ab einer gewissen Größe des Geldbetrags und bei Entscheidungen wie Eingriffen  in das Grundgesetz der Bundestag und Bundesrat zustimmungspflichtig werden- so wie es derzeit auch bei EU-unabhängigen Grundgesetzänderungen der Fall ist.  Die wesentlichen Grundrechte müssen sowieso weiter unangetastet bleiben, da darf auch der Bundestag nicht dran.  Dazu zählen z.B. die §§1 und 2GG Menschenwürde und Recht auf Leben. Es darf also niemand z.B. uns ein Recht auf Abtreibung aufdrängen- was der Estrelabericht aber wollte. Zudem muß das Subsidiaritätsprinzip  gelten, also: EU darf uns nicht zur Homoehe zwingen, was aber der Lunacekbericht eigentlich will.

3) Diese Fakten sind durchaus mit dem Geist der Europäischen Union vereinbar, denn  sogar die USA, die ja stärker integriert sind als Bundesstaat wie die Europäische Union, kennen genausowenig wie der Bundesstaat Schweiz z.B. Schuldenübernahme der Einzelländer durch den Bund. In den USA ist z.B. das Strafrecht oft Ländersache. Erfreulicherweise kennt z.B. Wisconsin keine Todesstrafe. Die EU muß stärker gemeinsam in der Außenpolitik auftreten, hingegen solchen Unfug wie Form- und größenabhängigkeit von Äpfeln vorzuschreiben beenden- sonst haben wir auf der einen Seite bald russische Truppen im Baltikum, auf der anderen normiertes Plantagenobst statt Streuobstwiesen.   

Freundliche Grüße,
Christian Dörfler