Frage von Rainer B. • 10.10.2011
Frage an Christian Dahm von Rainer B. bezüglich Tourismus
Warum muß ich als Tourist immer eine Gesellschaft, hier Condor, verklagen, um einen Rechtsanspruch bei einem 4stündigen späteren Abflug und der entsprechenden späteren Ankunft durchzusetzen? Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-402/07). Bei der Reise- entfernung von über Km 3.500 stehen dem Reisenden zwischen EURO 300 bis 600 zu. Eigene Beschwerde/Forderung und die durch einen RA wurden abgewiesen. Es lagen keine außergewöhnlichen Gründe vor! Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.
Rainer Brücher
Antwort ausstehend von Christian Dahm SPD