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Christian Carstensen
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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Christian Carstensen von Karl-Jürgen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Carstensen,

bei den heutigen tragischen Ereignissen in Baden-Württemberg hat es mich überrascht, dass jemand ganz legal sein Haus in ein Lager hochgefährlicher Waffen und Munition verwandeln durfte.

Gekränkte und verzweifelte Menschen wird es immer geben und solange es möglich ist, dass sich ein Privatmann unbegrenzt Waffen und Munition verschaffen kann (wenn man nur im richtigen Verein ist), ist der nächste Amoklauf in Deutschland so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was tun Sie als Parlamentarier dafür, dass sich das ändert?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Jürgen Hanßmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanßmann,

die Tat von Winnenden hat mich bestürzt und daher habe ich vollstes Verständnis für Ihre Anfrage.

Ich denke Sie können mir zustimmen, dass Amokläufe wie in Winnenden nicht durch Gesetze zu verhindern sind. Mir persönlich ist es aber nicht begreiflich, warum Waffen zuhause aufbewahrt werden (dürfen) – seien es Sportschützen, Jäger oder Privatiers. Ich stimme Ihnen zu, das Problem liegt an der Quelle, bei den rund zehn bis zwölf Millionen legal verkauften Waffen in Deutschland (Quelle: Der Tagesspiegel vom 13.03.2009) und der unbekannten Dunkelziffer illegaler Waffen.

Natürlich ist es die Aufgabe des Parlaments, durch gesetzliche Bestimmungen das Risiko derartiger Taten durch das Waffenrecht möglichst klein zu halten.
Nach dem Erfurter Amoklauf von 2002 ist das Waffenrecht zweimal verschärft worden. Die Bemühungen des Gesetzgebers konzentrierten sich vor allem auf die Voraussetzungen eines Waffenscheins sowie auf das Verbot bestimmter Waffen. So wurden verschiedene Altersgrenzen angehoben und ein besonderer Eignungstest eingeführt. Vor allem aber wurde das Mindestalter für den Besitz und den Gebrauch großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Seit der Reform von 2002 gibt es einen "kleinen Waffenschein", der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Dies setzt persönliche Eignung und Zuverlässigkeit voraus.
Beim sog. "großen" Waffenschein sind die Kriterien wesentlich schärfer. Er berechtigt nämlich zum Führen von Schusswaffen auch außerhalb der Wohnung. Wer eine solche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt, muss außer besonderer Sachkunde vor allem die Notwendigkeit des Führens von Schusswaffen glaubhaft nachweisen. Dazu gehört eine besondere Gefährdung von Leib und Leben, die wesentlich stärker als die der Allgemeinheit sein muss. Seit der letzten Verschärfung des Waffenrechtes aus dem Jahr 2008 umfassen die Verbote auch sog. Anscheinswaffen.

Eine der rechtspolitischen Folgen des Amoklaufs müsste daher auch eine verschärfte Kontrolle der Personen sein, die eine Waffenbesitzkarte haben.

Ein Verbot, Waffen zu Hause aufzubewahren, wurde nach Erfurt 2002 sehr ausführlich diskutiert, insb. ob Schützen ihre Waffen besser im Vereinshaus lagern sollten. Damals war es jedoch die verbreitete Auffassung, dass die Aufbewahrung zu Hause angeblich sicherer sei als in zentralen Waffenlagern, die sich im Falle von Vereinsheimen oder Forstbetrieben oftmals in entlegenen Gebieten befinden.

In den nächsten Wochen wird uns das Thema Verschärfung des Waffenrechtes und Prävention im Deutschen Bundestag beschäftigen. Seien Sie versichert, dass alle Argumente sorgfältig geprüft werden, gerade bezüglich der Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten und strikteren Kontrollmöglichkeiten.

Ginge es nach mir, würde die Aufbewahrung von Waffen in privaten Räumen verboten werden. Wozu braucht ein Sportschütze zuhause Dutzende Waffen und tausende Schuss Munition? Dies ist eine der Fragen, die ich im Rahmen der Diskussion in der SPD-Fraktion stellen werde.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen