Frage an Christian Carstensen von Karin K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Carstensen,
in Hamburg ist die SPD maßgeblich an dem geplanten Hundehaltungsgesetz beteiligt, dass u.a. die generelle Leinenpflicht und die Einteilung aller Hunde in Kategoriehunde vorsieht. Auf diese Weise soll auf einzelne Vorfälle mit teils aktenkundigen Hunde(halter)n reagiert werden.
Sollte dieses Gesetz in Hamburg verabschiedet werden, ist eine artgerechte Hundehaltung nicht mehr möglich. Die zu kleinen und abgelegenen Freilaufflächen sind der Zahl der Hunde nicht gewachsen und für unseren Spaziergang eine Zumutung. Der sog. Hundeführerschein befreit von der Leinenpflicht nur in Wohngebieten und an Straßen, da eine möglich Nutzung der Grünanlagen nicht vorgesehen ist. Zudem müsste eine vierköpfige Familie mit zwei Hunden insgesamt 8 (!) Führerscheine machen (und bezahlen)!
Für das Wohl unserer Familien jedoch ist der Wert des Hundes nicht hoch genug zu schätzen! Unsere Hunde sind Freunde, Helfer, Beschützer und nicht zuletzt Familienmitglieder, die in unserer hoch technisierten, sterilen Welt einen wichtigen Bezug zur Natur und zu einer gesunden Umwelt darstellen.
Gesetzliche Regelungen dürfen nicht sozial benachteiligen, die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen, die Beweislast umkehren, den Rechtsweg beschneiden und damit sämtliche Hundehalter unter Generalverdacht stellen. Für wesentlich sinnvoller erachten wir die Vorlage eines Sachkundenachweises vor der Anschaffung eines Hundes.
Wie werden Sie, Herr Carstensen, sich auf Bundesebene für dieses Bürgerrechtsthema einsetzen (das z.Zt. leider völlig unverhältnismäßig für medienwirksame Sicherheitspolitik missbraucht wird)?
Als wir uns kürzlich an der S-Bahn-Station Poppenbüttel trafen, baten Sie uns um eine direkte Kontaktaufnahme. Wir würden uns daher sehr über Ihre Antwort freuen!
Ihre Karin Klebs und Stefan Merta
Sehr geehrte Frau Klebs, sehr geehrter Herr Merta,
es freut mich, dass Sie sich auf diesem Wege an mich wenden, denn die morgendliche Flugblattverteilung am Bahnhof ist sicherlich nicht der richtige Rahmen.
Nun zur Sache. Die Änderung des Hundehaltergesetzes beschäftigt sehr viele Menschen und ich bin darauf auch schon häufig angesprochen worden. Da in unserem föderalen System diese Zuständigkeit allerdings den Ländern zufällt, könnte ich in dieser Frage als Bundestagsabgeordneter nur sehr wenig Einfluss geltend machen. Ich werde daher Ihre Mail zunächst an die SPD-Bürgerschaftsfraktion zur Kenntnis weiterleiten.
Für die Hamburger Politikerinnen und Politiker ist es natürlich eine sehr große Herausforderung, sowohl den Interessen von Hundehaltern, als auch denen besorgter Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Hamburg möglichst gleichermaßen gerecht zu werden.
Die Pläne, den Leinenzwang durch den sogenannten Hundeführerschein nur in Wohngebieten und an Straßen aufzuheben, hat die zuständige Behörde meines Wissens nach aufgegeben. Um reale Anreize für Hundehalter zu schaffen, mit ihrem Hund eine Gehorsamkeitsprüfung abzulegen, soll nach meinen Informationen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung dahingehend geändert werden, dass künftig alle Personen, die von der Anleinpflicht befreit sind, ihren Hund im Regelfall nicht nur auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, sondern auf allen Wegen unangeleint führen dürfen.
Ich denke, dass derjenige, der nachweislich seinen Hund unter Kontrolle hat auch etwas davon haben sollte. Deshalb befürworte ich in diesen Fällen die Freigabe der Wege auch in den Parkanlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Carstensen