Frage an Christian Carstensen von Falk L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Carstensen,
warum ist es untersagt das ernährungswissenschaftlich unbedenkliche Süßmittel Stevia in der EU und damit auch in Deutschland zu verkaufen?
Wie stehen sie und die SPD-Fraktion zum Verbot?
MfG
Falk Leja
Sehr geehrter Herr Leja,
vielen Dank für Ihre Frage zum Süßmittel Stevia, die ich Ihnen gerne beantworte.
Stevia ist aufgrund der Verordnung (EG) Nr.196/2000 der Europäischen Kommission vom 22. Februar 2000 nicht zugelassen (einsehbar unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:061:0014:0014:DE:PDF ).
Dieser Entscheid erfolgte im Einvernehmen mit dem Ständigen Lebensmittelausschuss (mittlerweile umbenannt in: Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit), der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten der EU unter dem Vorsitz eines Vertreters der Europäischen Kommission zusammensetzt, und beruft sich auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 Artikel 3, Absatz 1.
Dort heißt es:
„Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die unter diese Verordnung fallen, dürfen – keine Gefahr für den Verbraucher darstellen; – keine Irreführung des Verbrauchers bewirken; – sich von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, daß ihr normaler Verzehr, Ernährungsmangel für den Verbraucher mit sich brächte.“
Da nicht nachgewiesen sei, dass Stevia diese Vorraussetzungen erfülle, ist das Mittel nicht zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ebenso erst am 06. Februar 2009 Tee aus Vietnam in seine Datei „Schnellwarnungen“ aufgenommen, der das Produkt Stevia als nichtzugelassene Gefahrenquelle beinhaltet.
Solange unabhängige Lebensmittelprüfer und der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nicht eindeutig ausschließen können, dass beim Verzehr von diesem Süßmittel keine Gefahren ausgehen, sehe ich keine Veranlassung, das Verbot von Stevia aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen