Frage an Christian Carstensen von Kerstin B. bezüglich Finanzen
Lieber Herr Carstens,
nun sind schon mehrere Monate seit dem Zusammenbruch der Lehman Bank vergangen und die politischen Parteien machen sich intensive Gedanken zu retten, was zu retten ist. Welche konkreten Gedanken gibt es in Bezug auf die vielen Privatanleger, die in HAmburg speziell der HASPA mit dem Kauf von angeblich 100%sicheren Zertifikaten auf den Leim gegangen sind. Dort sind Millionen von Sparvermögen, die wie bei uns für die Ausbildung unserer Kinder gedacht waren, von heute auf morgen einfach weg. Die HASPA stellt sich absolut stur und wusste von gar nichts. Wie wird uns geholfen? Wir sind doch nicht alle Zocker gewesen. Von den politischen Parteien hören wir hierzu gar nichts. Was nützt mir eine Verschrottungspauschale, wenn der nötige zusätzliche Betrag für einen Neuwagen gerade verspielt wurde. Gern höre ich von Ihnen hierzu das neueste aus dem Bundestag.
Herzliche Grüße
Kerstin Baatz
PS: Wir haben uns schonmal bei Knut Fleckenstein getroffen
Sehr geehrte Frau Baatz,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Themenkomplex Privatanleger bei der Haspa.
In den vergangenen Wochen haben mich viele Schreiben von betroffenen Bankkunden erreicht, die im Zuge der Finanzmarktkrise angelegtes Geld verloren haben. Ich bedaure jeden einzelnen Fall, in dem angelegte Gelder und Sparvermögen verloren gegangen sind – gerade wenn diese für die Ausbildung der Kinder zurückgelegt wurden.
Im Hamburger Abendblatt war am 24. Oktober 2008 zu lesen, dass die HASPA nach eigenen Angaben bereits einige betroffene Kunden zumindest teilweise entschädigt. Unter folgendem Link finden Sie den Artikel: http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/24/958301.html
Sprechen Sie Ihren Bankberater bei der HASPA an, ob diese Möglichkeit auch für Sie in Frage kommen könnte.
Eine weitere Option für Geschädigte, die gerade vor Gericht angegangen wird, sind Beratungsfehler der Bank beim Abschluss des Zertifikatkaufs. Ebenfalls im Hamburger Abendblatt ist dazu am 9. Januar 2009 zu lesen, dass am Landgericht Hamburg die erste Klage eines Lehman-Geschädigten gegen die HASPA eingegangen ist, der mit dieser Form der Geldanlage mehrere Tausend Euro verloren hat. Den Artikel finden sie unter: http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/09/1005709.html
Gerne berichte ich Ihnen, was die Politik aktuell unternimmt, um Bankkunden besser vor möglichen Anlageverlusten zu schützen: Im Deutschen Bundestag hat die SPD-Bundestagsfraktion angesichts der Finanzmarktkrise und Anlegerverluste in der Plenardebatte vom 5. Dezember 2008 ihr weiteres Vorgehen abgesteckt, das ich selbstverständlich unterstütze: Wir werden uns für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen einsetzen. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise und auch Ihr konkreter Fall haben deutlich gemacht, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschäften mit Finanzdienstleistungen gestärkt werden muss. In Folge der Krise haben zahlreiche Anleger bei risikoreichen Anlageentscheidungen Geld verloren, ohne sich über das Risiko des Anlageproduktes bewusst gewesen zu sein. Die SPD wird in diesem Bereich offensiv Gesetzesänderungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorantreiben.
Die Regelungen im § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Falschberatung bei Wertpapiergeschäften sollen aufgehoben werden. Es soll nun die normale Verjährungsfrist des BGB auch für Beratung gelten. Die Verjährungsfrist soll somit drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt hat, betragen. Bei Unkenntnis vom schädigenden Ereignis ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs damit bis zu zehn Jahre nach seiner Entstehung möglich.
Außerdem tritt die SPD-Bundestagsfraktion für die Verbesserung der Beratung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Um die Beweislage im Streitfall zu verbessern, soll der Anleger bei Anlageentscheidungen ausdrücklich eine separate Dokumentation über das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko unterschreiben – das hätte mit Sicherheit auch den HASPA-Kunden finanziellen Schaden bewahrt. Diese Dokumentation darf nicht in einer umfangreichen und unübersichtlichen Unterlage versteckt sein. Die Bank muss auf das jeweilige Anlagerisiko hinweisen. Es soll festgeschrieben werden, dass der Kunde eine Kopie dieser von ihm unterschriebenen Dokumentation über das Anlagerisiko erhält.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird weiter prüfen, welche Konsequenzen im Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen aus den Erfahrungen mit der Finanzmarktkrise zu ziehen sind. Wir werden klären, welche weiteren gesetzgeberischen Schritte hier noch notwendig sind.
Zu guter Letzt: Schön, dass Sie sich an unser Treffen bei Knut Fleckenstein erinnern. Er wird die gesamte Unterstützung der SPD Hamburg und auch meine bekommen, um mit einem guten Ergebnis bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 unsere Stadt in Europa vertreten zu können!
Mit freundlichem Gruß
Christian Carstensen