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Christian Carstensen
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Frage von David B. •

Frage an Christian Carstensen von David B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Carstensen,

Sie haben im September gegen die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gestimmt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung für verfassungswidrig erklärt.

Wie ist Ihre aktuelle Position zu diesem Thema? Werden Sie sich für eine Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
David Beermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beermann,

es ist richtig, dass ich am 25. September 2008 mit der überwiegenden Mehrheit meiner Kollegen von SPD, Union und Grünen für die damalige Beschlussempfehlung des fachlich zuständigen Finanzausschusses gestimmt habe. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen hatten bereits im Frühjahr 2008 vereinbart, an der beschlossenen Regelung bis zu der für Ende dieses Jahres angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten zu wollen. Dieses Abwarten sollte aber nicht zu Lasten der Pendler gehen, es war klar, dass aufgrund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide in Bezug auf die Entfernungspauschale die Steuerpflichtigen ihre etwaigen Ansprüche auch nachträglich geltend machen können.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun gefallen. Wir werden daher zügig an einer neuen Regelung arbeiten. Aus meiner Sicht ist eine schlichte Rückkehr zur alten Regelung dabei keine Lösung. Die Neuregelung muss nämlich auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Alle diejenigen, die ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale fordern, handeln meines Erachtens unseriös. Dies gilt insbesondere für die CSU, die heute auch noch so tut, als wäre sie an den Beschlüssen der Großen Koalition unbeteiligt gewesen. Es waren schließlich CDU und CSU, die im Jahr 2005 mit der Forderung nach einer Kürzung der Entfernungspauschale in die Bundestagswahl gezogen sind. CDU und CSU haben in den Koalitionsverhandlungen auf dieser Forderung bestanden. Die SPD hat der Kürzung der Entfernungspauschale schließlich als Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.

Die Umsetzung der Kürzung wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen, was auch für die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs sinnvoller gewesen wäre. Im Gegensatz zu den vielen Pendlern aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die von den dort günstigeren Wohn- und Lebenshaltungskosten profitieren, fielen viele Hamburger nicht in den Anspruchsrahmen ab dem 21. Kilometer.

Für mich geht es daher entweder darum, völlig neue Wege der Unterstützung der arbeitenden Bevölkerung zu suchen oder eine faire Regelung gerade auch ab dem 1. Kilometer einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen