Frage an Christian Carstensen von Roedger S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Carstensen,
meine Krankenkasse hat mich darüber informiert, dass in nächster Zeit die Gesundheitskarte eingeführt wird. Ich bin im Gesundheitswesen tätig.Durch die Speicherung meiner Daten auf der Karte könnte jeder meiner Arbeitgeber genaue Informationen über meinen Gesundheitszustand abrufen, wie wollen Sie diesen Mißbrauch verhindern? Da jede autorisierte Stelle (Ärzte, Kankenhäuser usw.) ohne eine Pin-Nummer an die Daten gelangen kann. Wird es Berufsgruppen geben die besonders geschützt werden?
MfG Rödger
Sehr geehrte Frau Rödger,
vielen Dank für Ihre Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.
Ich kann Ihnen versichern, dass bei der elektronischen Gesundheitskarte die Datensicherheit allerhöchste Priorität genießt.
Einen Zugriff auf die gespeicherten Daten der Karte hat nur derjenige, dem der Versicherte die Erlaubnis dazu erteilt hat und über eine Zugriffsberechtigung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises verfügt -- also Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Die Krankenkassen haben dagegen keinen Zugriff auf die Karte. Die Zugriffsberechtigung ist gesetzlich eingeschränkt und gilt ausschließlich medizinischen Zwecken. Der unbefugte Zugriff von Dritten unterliegt selbstverständlich dem Strafrecht, sodass sich ein Arbeitgeber natürlich keine Informationen beschaffen darf.
Die Speicherung der Daten erfolgt in verschlüsselter Form und können erste dann entschlüsselt werden, wenn der Patient seine Gesundheitskarte unter Eingabe seiner persönlichen Identifikationsnummer (PIN) in das Lesegerät in der Praxis vor Ort steckt und der Arzt gleichzeitig seinen Heilberufsausweis einsteckt. Dieses Modell ist auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Sorge vor dem Missbrauch der Daten, die auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden, ein wenig nehmen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen