Frage an Christian Carstensen von Heinz A. bezüglich Gesundheit
Warum halten Sie an der Gesundheitsreform fest trotz bedenken der Fachleute. Für uns Rentner bedeutet das eine erhöhung der Krankenkassenbeiträge um 1,6 Punkte von der senkung der Arbeitslosenversicherung haben wir alle nichts. Die Festsetzung des Beitrags auf 15,5% als einheitlichen Beitrag erinnert mich an unselige Zeiten wo alles gleich gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Ammon
Sehr geehrter Herr Ammon,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Gesundheitsreform und zu der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge.
Die Große Koalition hat die Gesundheitsreform 2007 auf den Weg gebracht, um die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, Bürokratie im Gesundheitssektor abzubauen und Wettbewerb unter den Krankenkassen zu schaffen.
Die Reform soll eine neue Gesundheitsversicherung etablieren. So besteht erstmals in der deutschen Sozialgeschichte für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein.
Mit der Gesundheitsreform werden Leistungen zielgenau dort ausgebaut, wo es notwendig ist. Zum Beispiel um Patientinnen und Patienten, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden, eine optimale Versorgung zu ermöglichen, können Krankenhäuser auch die ambulante Behandlung übernehmen. Damit sterbende und schwerstkranke Menschen in Würde sterben können und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen, wird ihre Behandlung und Betreuung deutlich verbessert.
Die SPD wäre bei der Gesundheitsreform noch mutigere Schritte zu gegangen, als mit der CDU/CSU machbar ist: Dazu gehört die Einbindung der privaten Krankenversicherung in das solidarische Gesundheitssystem. An diesem Ziel halten wir genauso fest wie am weiteren Ausbau der Steuerfinanzierung unseres Gesundheitssystems. Damit würde sichergestellt werden, dass sich alle nach ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung beteiligen. Dies ist mit unserem Koalitionspartner jedoch nicht möglich. Den Weg zu mehr Solidarität im Gesundheitswesen wollen wir konsequent weitergehen. Politisches Ziel bleibt für die SPD deshalb weiterhin die solidarische Bürgerversicherung. Mit der Gesundheitsreform haben wir aber wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen. Insofern lohnt es sich auch aus meiner Sicht an der Reform festzuhalten, obwohl einige Fachleute sich öffentlich kritisch geäußert haben. Immerhin gibt es auf der anderen Seite auch zahlreiche Fachleute, die die eingeleiteten Veränderungen unterstützen.
Bezüglich Ihrer Sorge, gerade Rentner würden durch den einheitlichen Beitragssatz von 15,5% zusätzlich belastet, erreichen mich und meine Kollegen zahlreiche Nachfragen. Wir haben daher in der SPD-Fraktion von unserer Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zusätzliche Informationen erbeten.
Grundsätzlich steigt zwar der Krankenkassenbeitrag um 0,6 Prozentpunkte – dies ist aber ein Durchschnittswert. Es lohnt also eine genauere Betrachtung. Demnach stellt sich die konkrete Situation für die älteren Mitbürger wie folgt dar:
Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zahlen bisher rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen zahlen daher ab Januar 2009 weniger als bisher. Dies trifft auf die AOKen in neun Bundesländern zu.
Aus den Daten des Bundesministeriums für Gesundheit geht weiter hervor, dass 56% aller Rentnerinnen und Rentner mit dem einheitlichen Beitragssatz ab 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher zahlen. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Es mag also sein, dass Sie in Ihrem persönlichen Fall vor einer Mehrbelastung stehen, die - wie Sie zu Recht feststellen – nicht durch die Senkung der Arbeitslosenversicherung aufgefangen wird. Eine generelle Beitragserhöhung für alle Rentnerinnen und Rentner liegt aber offensichtlich nicht vor.
Zu Ihrer Sorge bezüglich der Festsetzung eines einheitlichen Krankenkassenbeitrags kann ich Ihre Bedenken nicht teilen. Immerhin beruht auch unser System der weiteren Sozialversicherungen, also der Renten- und Arbeitslosenversicherung, ebenfalls auf gleichen Sätzen.
Wir sind uns vermutlich einig, dass sich dieses System bisher bewährt und nicht zu einer Gleichmacherei geführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen