Frage an Christian Carstensen von Detlef D. bezüglich Gesundheit
Lieber Christian,
zuerst freue ich mich, dass du kandidierst und meiner Stimme wirst du auch erhalten. Ich finde es gut, dass in der SPD ein Generationenwechsel stattfindet und sich die "Realos" durchsetzen.
Derzeit plakatierst du in Fuhlsbüttel die Bürgerversicherung. Mir persönlich ist es als Beamter egal, wie meine Arztrechnungen bezhalt werden. Meine augenblicklich kapitalgedeckte Privatversicherung - ich arbeite im höheren Dienst - halte ich für teuer, für Angehörige im mittleren und gehobenen Dienst dürfte der Anteil der Privatversicherung am Einkommen inzwischen eine unangenehme Belastung darstellen.
Wenn nun also man Mitglied der Bürgerversicherung wird, dann zahlt man ein aber man erhält auch Leistungsansprüche. Deshalb meine Frage, wie bei einer Mitgliedschaft auch der Beamten denn daraus ein Überschuss entstehen soll. Ich persönlich verspreche mir davon eher eine finanzielle Entlastung, der gehobene und mittlere Dienst sowieso. Allein schon deshalb, weil die Ärzte dann nicht den nur bei Privatpatienten anwendbaren erhöhten Gebührensatz nicht mehr abrechnen können. Meine zweite Frage bezieht sich auf mein bei der Privatversicherung angesammeltes Kapital, erhalte ich dieses dann zurückgezahlt?
Mit besten Grüßen
Detlef
Lieber Detlef,
jede Krankenkasse soll nach unserem Willen zukünftig jeden versichern. Auch Gutverdienende, Beamte, Selbstständige und Politiker werden in die solidarische Krankenversicherung einbezogen.
Die Bürgerversicherung zielt aber nicht nur ausschließlich auf die Einbeziehung eines weiteren Personenkreises. Neben dem erweiterten Personenkreis von Beitragszahlern sollen zukünftig auch Kapitalerträge zur Finanzierung herangezogen werden. Freibeträge schonen dabei Durchschnittsersparnisse.
In der Bürgerversicherung bleibt es bei dem heutigen gesetzlichen Leistungskatalog. Wer mehr Leistungen abgesichert haben will, kann dies über eine kostenpflichtige Zusatzversicherung erreichen. Das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird so in einen Wettbewerb um die beste Versorgung umgewandelt.
Dein bei der Privatversicherung angesammeltes Kapital bekommst du nicht erstattet, wie dies auch heute schon beim Wechsel zwischen zwei privaten Krankenkassen der Fall wäre. Auch nach geltendem Recht ist das Kapital Eigentum der jeweiligen Krankenkasse, ein gesetzlicher Zurückzahlungsanspruch käme einer Enteignung gleich, die - entgegen anderslautender Vorwürfe - niemand möchte.
Für Bürgerinnen und Bürger die heute schon privat Versichert sind, gilt natürlich ein Vertrauensschutz. Das heißt, sie können sich entscheiden, ob sie Privat versichert bleiben möchten, oder der solidarischen Bürgerversicherung beitreten wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Carstensen