Frage an Christian Carstensen von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Carstensen,
erstmalig nutze ich diese Seite. Anlass ist ein Bericht in der Onlineausgabe eines Nachrichtenmagazins über den Fall Todeskandidaten Thomas Arthur. Dieser Bericht hat Erinnerungen wach gerufen an den Hamburger Dieter Riechmann, der seit nunmehr 20 Jahren in Florida inhaftiert ist und zum Tode verurteilt wurde.
Nachdem im Januar 2005 ein Amicus Curiae der Bundesrepublik Deutschland beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, hat das Gericht den Wiedereröffnungsantrag von Herrn Riechmann am 12. April 2007 abgewiesen. Der Fall ist in den Gerichtsakten als geschlossen gekennzeichnet.
Mit Blick auf die Historie des Falles frage ich mich - und hiermit auch Sie, ob und ggf. wie der Bundestag sich dieses Falles annehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Leidereiter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Todesstrafe des Dieter Riechmann in den USA.
Die Lage von Herrn Riechmann ist uns bekannt, da sein Fall immer wieder von den Medien aufgegriffen wird. Auch auf der Website von Herrn Riechmann wird dazu aufgerufen, sich an Abgeordnete zu wenden. Ohne mit den Einzelheiten des Falls vertraut zu sein, scheint mir eine Wiederaufnahme des Verfahrens sinnvoll, da es in der Beweisführung größere Unstimmigkeiten gibt. Das Betreiben eines Revisionsverfahrens ist jedoch Aufgabe eines Anwalts. Die Deutsche Botschaft vor Ort ist Herrn Riechmann unterstützend bei der Verteidigung behilflich.
Unabhängig vom Fall Riechmann setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion nachdrücklich gegen die Todesstrafe ein. Aufgrund eines interfraktionellen Antrages „Bei der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Zeichen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe setzen“ und durch die intensiven Verhandlungen der deutschen Bundesregierung und der EU konnte bei der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen im Herbst vergangenen Jahres die Annahme einer Resolution zur Aussetzung der Todesstrafe durchgesetzt werden. Diese Resolution ist zwar nicht verbindlich, jedoch ein weiterer Schritt zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe.
Ein weiteres: Nach meinen Recherchen ist Thomas Arthur nicht
hingerichtet worden ( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,569274,00.html ).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen