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Christian Carstensen
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Frage von Nicolai F. •

Frage an Christian Carstensen von Nicolai F. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Carstensen,
es geht mir um die von ihnen dargestellte Gerechtigkeit bei der Regelung des Elterngeldes. Politisch ist es gewollt eine Anreiz zu geben, dass gut ausgebildete, besser verdienende Frauen früher als bisher bzw. überhaupt Kinder bekommen "sollen". Das ist durch die unterschiedliche Höhe der Zahlungen erfolgt. Ob das sozial, gerecht etc. ist sei mal dahin gestellt. Mir geht es vielmehr darum, dass gerade die besonders armen Kinder bzw. Familien (Hartz IV / Sozialgeld Beziehende) keinerlei Vorteile haben. Das Geld, dass eigentlich den Kindern zugute kommen soll wird nämlich mit der Sozialleistung verrechnet. Damit ist dieses Gesetz ein Beitrag zur Festschreibung von Kinderarmut. Was gedenken sie dagegen zu unternehmen, resp. wie rechtfertigen sie diesen meiner Meinung nach unhaltbaren Zustand?

MfG
Nicolai Fanin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fanin,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 04. März 2008. Sie fragen in Ihrer E-Mail, warum das Elterngeld mit den Sozialleistungen – speziell dem ALG II – verrechnet wird. Dies ist so nicht der Fall. Das Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat bleibt bei der Berechnung der Sozialleistungen anrechnungsfrei. Lediglich höhere Einkommen, die darüber hinausgehen – wenn also die Empfängerin/ der Empfänger vorher gearbeitet hat und ein höheres Elterngeld bekommt – wird angerechnet.
Es ist im übrigen ein Irrtum, wenn Sie sagen, das Elterngeld solle allein den Kindern zugute kommen – das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld ist weiterhin eine sogenannte abhelfende Hilfe und zugleich Hilfe zur Sicherung der eigenen Lebensgrundlage für die Zukunft. Es ist keine Sozialleistung im herkömmlichen Sinne, sondern zuvörderst eine Familien unterstützende dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen ein wenig
weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen