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Frage von Buchwieser G. •

Frage an Christian Carstensen von Buchwieser G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Carstensen,

ich freue mich dass Sie sich den Fragen von Bürgern stellen und vielleicht sogar im Diskurs von ihnen lernen können.

Mein Anliegen ist folgendes: Ich habe Ihre Replik an Herrn Lackner gelesen, finde aber, dass Sie den Kernpunkt nicht beantworteten.
Um nochmals zu verdeutlichen um was es nicht geht, gehe ich folgende Punkte kurz durch:
- es ist gut, dass Väter das Elterngeld beanspruchen können.
- es ist gut, dass Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz bekommen
- es ist gut, dass Angebote wie Ganztagsschule ausgebaut werden.
Darum ging es nicht.

Die empfundene Ungerechtigkeit liegt darin, dass gut verdienende Eltern 1800 Euro bekommen, während eine Mutter, die z.B. keine Gelegenheit zum Geldverdienst hatte, nur 14 Monate 300 Euro bekommt.

Das bedeutet klar, dass gutverdienende Menschen vom Staat mehr gefördert und wertgeschätzt werden. Dies ist ein klarer Bruch unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland darauf, ein sozialer Staat zu sein (§20), in dem niemand wegen seiner Abstammung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (§3). Durch Studien nachgewiesen ist, dass gerade die Herkunft eine grosse Rolle bei der Einkommensverteilung macht, wodurch eben gut ausgebildete Eltern durch das Elterngeld nun doppelt bevorteilt sind und sich die Einkommensunterschiede vergrößern.

In Ihrem Brief an Herrn Lackner schreiben Sie, dass Sie ihn verstehen können.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie sich das in ihrer parlamentarischen Arbeit äußert.
Meines Erachtens ist es Aufgabe der Politik, eine Höhe des Elterngelds zu finden, der durch den Bundeshaushalt finanzierbar ist, und der, falls es schon zu keiner sozialen Berücksichtigung kommen sollte, mindestens für alle Eltern gleich hoch ist.

Deshalb meine Frage: wie und mit welchen Argumenten stehen nun Sie zum Elterngeld, und falls Sie die Kritik verstehen, welche Schritte unternehmen Sie, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Buchwieser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buchwieser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2007.

Sie kritisieren, dass das Elterngeld nicht sozial gerecht ausgestaltet sei. Das Elterngeld ist jedoch – und das ist meiner Ansicht nach das Missverständnis, das in dieser Diskussion immer wieder auftaucht – keine klassische Sozialleistung, sondern zuvörderst eine Familien unterstützende Einkommensersatzleistung. Bei der Beurteilung der sozialen Ausgewogenheit ist es fair, auch die Lage berufstätiger junger Paare zu berücksichtigen. Junge Eltern sind nur in den seltensten Fällen GutverdienerInnen. Das Durchschnittsnettoeinkommen von Frauen vor der Geburt des ersten Kindes liegt laut Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei 1.200 Euro monatlich. Die Sorge junger Eltern vor dauerhaften Einkommenseinbrüchen und beruflichen Nachteilen ist berechtigt. Soziale Ausgewogenheit wird dadurch hergestellt, dass Bezieher kleiner Einkommen einen Einkommensersatz bis zu 100% erhalten. Betreuende Elternteile, die vor der Geburt über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügten, erhalten ein Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Für Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens auf einen Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich begrenzt. Für sie wird nur ein geringerer Anteil des wegfallenden Einkommens ersetzt

Die von Ihnen geforderte Gleichstellung aller erziehenden Eltern findet sich beim Kindergeld, das selbstverständlich für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt wird – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Hierin findet sich auch die gleiche Verantwortung und Wertschätzung der Gesellschaft für jedes Kind.

Ich kann nur wiederholen, was ich bereits auch Herrn Lackner geschrieben habe (auf den Sie sich ja in Ihrer Anfrage beziehen): das ursprüngliche Konzept des Elterngeldes – das von der früheren Familienministerin Renate Schmidt (SPD) entwickelt wurde – sah einen armutsfesten Sockelbetrag vor, der eine Verschlechterung gegenüber dem Erziehungsgeld verhindern sollte. Dies war jedoch mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen und die Übernahme des Ministeriums durch Frau von der Leyen (CDU) im Herbst 2005 führte hier leider zu einer Veränderung. Kompromisse zu schließen gehört aber zum Alltag des Regierens in einer Koalition. Wer hieran etwas ändern möchte, muss für neue Mehrheiten kämpfen und das tue ich derzeit in Hamburg und im Jahr 2009 auch auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen