Frage an Christian Carstensen von Rüdiger N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Carstensen !
Dank des hervorragenden ARD-Zweiteilers "Contergan ..." ist dieses Thema endlich mal wieder in der Öffentlichkeit angekommen.
Die sogenannte "Rente" der Betroffenen wird seid vielen Jahren nur noch vom Steuerzahler bezahlt, da sich die Firma Grünenthal
-juristisch korrekt- aus allem heraushält. Der Höchstsatz (!) dieser Rente beträgt z.Zt. 545,- €.
Halten Sie diesen "Mitleidsbetrag" eigentlich für angemessen, bzw ausreichend ? In GB werden an Betroffene über 2000,-€ monatlich gezahlt.
Im Rahmen der europäischen Gleichberechtigung sollte doch auch hier eine Anpassung möglich sein, oder nicht ?
In Erwartung Ihrer Antwort
mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Neubert
Sehr geehrter Herr Neubert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Prozess gegen den Contergan-Hersteller Grünenthal war in den 70er Jahren eingestellt worden. Es wurde aufgrund eines Vergleiches eine Stiftung gegründet in die Grünenthal incl. Zinsen 110 Millionen DM einzahlte. Dies entsprach der damaligen maximalen Belastungsgrenze für das Unternehmen. Es war damals nicht absehbar, wie viel Geld für die Betroffenen wirklich benötigt wird.
Mit diesem rechtskräftigen Vergleich ist der Fall aber juristisch abschließend geklärt worden. Dass heute die Rente nur 545 € monatlich beträgt und vollständig aus Steuermitteln bezahlt wird, kann auch ich nur bedauern. Juristisch gibt es da aber nach den mir vorliegenden Informationen keine Möglichkeiten.
Eine Aufstockung der Rente aus Steuermitteln ist momentan leider schlicht nicht finanzier- und durchsetzbar.
Allerdings gibt es derzeit eine britische Initiative, um Grünenthal durch Boykott-Aufrufe o.ä. zu zwingen, die Betroffenen zu unterstützen. Die internationale Kampagne um den Unternehmer Nicholas Dobrik fordert
einen Fonds für die Betroffenen.
Die höheren Zahlungen für die Betroffenen in Großbritannien sind auf eine Kampagne Dobriks vor zwei Jahren zurückzuführen, die die Nachfolgegesellschaft des britischen Contergan-Lizenznehmers in die Pflicht nahm. Aus diesem Grund ist die britische Situation aber nicht auf Deutschland anwendbar. Hier muss ein eigener Kampf gefochten werden.
Ich hoffe eine befriedigende Antwort gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen