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Christian Carstensen
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Frage von Carsten L. •

Frage an Christian Carstensen von Carsten L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Carstensen,

Die SPD hat der Einführung des Elterngeldes zugestimmt. Sie hat in den Diskussionen mit der CDU verhindert, dass der Sockelbetrag von 300 Euro für 12 Monate den Empfängern von Hartz IV bei der Berechnung ihrer staatlichen Bezüge berücksichtigt wird. Schön und gut.
Ich hoffe, ich habe das so richtig den Medien entnommen.
Das Elterngeld, welches sich am Einkommen des Antragstellers orientiert, kann bis zu 1800 Euro monatlich betragen, und wird bis zu 14 Monate gezahlt. Das sind also 21.600 Euro für Familien, in denen vorher dementsprechend verdient wurde.
Die häufige Realität ist, dass sich Menschen (hier in der Regel die Frauen als überwiegende Antragsteller), die ein dementsprechendes Einkommen haben, meistens mit (Ehe-)partnern zusammengetan haben, die ein ähnlich gutes oder sogar besseres Einkommen haben. Solche Famien sind meiner Asnicht nach nicht auf derart hohe staatliche Leistungen angewiesen (Stichwort: Subventionsabbau und auch Wegfall der Eigenheimzulage). Werdemde Eltern im Freundeskreis kommentieren das zu erwartende Elterngeld lapidar mit "Cool! Das ist dann unser neues Auto!".

Gleichzeitig hat die SPD aber das bisherige Erziehungsgeld (300 Euro mtl.) abgeschafft, welches ausschließlich Familien mit sehr niedrigen Einkommen vorbehalten war, aber dafür 24 Monate lang gewährt wurde. Wer also wenig Einkommen hat, muss eine Kürzung um bis zu 50 Prozent hinnehmen. Junge Mütter aus ärmeren Familien werden so gezwungen, bereits nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen, dabei ist es heute durchaus nicht unüblich, sein Kind noch weit über den ersten Geburtstag hinaus zu stillen.
Ich frage daher, ob eine solche Entwickung im Sinne einer sozial gerechten Politik ist, ob Sie die obere Höhe des derzeitigen Elterngeldes für sozial gerecht halten und ob Sie sich für eine Erhöhung der des Elterngeldes für ärmere Eltern (betroffen sind ja u.a. auch Studenten) auf das Niveau des früheren Erziehungsgeld einsetzen.
Danke sehr und beste Grüße
C.L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lackner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elterngeld vom 17. September 2007.

Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Höhe des Elterngeldes vom Einkommen abhängt. Grundsätzlich erhält der Elternteil, der die Elternzeit nimmt 67 Prozent des letzten Netto-Monatseinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro. Ihre Kritik, dass dieser Satz insbesondere für die besserverdienenden Familien zu hoch sei, kann ich nicht nachvollziehen.

Den Anlass für diese Regelung gab die Beobachtung, dass viele junge, gut ausgebildete Frauen ihren Kinderwunsch verschieben oder sogar völlig aufgeben, weil die Unterbrechung der Berufstätigkeit eine erhebliche Einbuße an Einkommen und Lebensstandard bedeutet.

Darum haben wir das Elterngeld - im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld - am Einkommen desjenigen Elternteils zu orientiert, der das Kind selbst betreut und erzieht und dafür seine Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgibt oder einschränkt - das kann im übrigen auch der Vater sein. Das Ziel, Beruf und Elternschaft besser miteinander vereinbar zu machen, rechtfertigt es, die Höhe des Elterngeldes an dem zuvor im Beruf erzielten Einkommen zu orientieren.
Hinzu kommt, dass vor der Einführung des Elterngeldes zwar 56% der Väter gerne Elternzeit genommen hätten, aber die finanziellen Einbußen gefürchtet haben. Die aktuellen Zahlen geben unsere Politik Recht: Sie belegen, dass immer mehr junge Paare die Kindererziehung und die Verantwortung für den Einkommenserwerb teilen wollen. Im vergangenen Jahr haben nur 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen, heute sind es im Bundesdurchschnitt bereits 8,5 Prozent.

Ihre Kritik, dass insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen, schlechter gestellt sind, ist berechtigt. Ich möchte jedoch anmerken, dass das ursprüngliche Konzept des Elterngeldes – das von der früheren Familienministerin Renate Schmidt (SPD) entwickelt wurde - einen armutsfesten Sockelbetrag vorsah, der eine Verschlechterung gegenüber dem Erziehungsgeld verhindern sollte. Die Übernahme des Ministeriums durch Frau von der Leyen (CDU) im Herbst 2005 führte hier leider zu einer Veränderung.

Jedoch muss auch beachtet werden, dass das Elterngeld nicht die ausschließliche Förderung der Familien darstellt. Dazu gehören auch die bessere Betreuung der Kinder unter drei Jahren und die Ganztagsschule. Die SPD hat sich mit ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch durchgesetzt. Denn nur der Rechtsanspruch gibt den Eltern die Sicherheit, auch tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen.
Dies ist insbesondere für die Menschen wichtig, die wegen ihrer Kinder keiner oder nur einer zeitlich eingeschränkten Arbeit oder einem Studium nachgehen. Durch eine zeitlich flexiblere und qualitativ bessere Betreuung sind sie in der Lage, Beruf/ Ausbildung und Kinder miteinander zu verbinden. Und das – so finde ich - ist ein zukunftsweisenderer Ansatz als die Zahlung von einem Jahr Erziehungsgeld.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen