Frage an Christian Carstensen von Günter B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Carstensen,
sind sie auch der Meinung, das die wegen sinkender Mitgliederzahlen sinkenden Einnahmen der Parteien mit erhöhten Zuwendungen aus Steuermitteln ausgeglichen werden sollten, wie es jetzt geplant wird?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Busse
Sehr geehrter Herr Busse,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 19.Juli 2007. Seien Sie versichert, dass das geltende Finanzierungssystem der politischen Parteien in unserem Land nicht geändert wird, wie von der ´Bild am Sonntag´ behauptet.
Die Zuwendungen an die Parteien werden lediglich um die Inflationsrate angehoben. Demnach steht den Parteien eine Erhöhung um 5,9 Prozent (oder 7,8 Millionen Euro) zu. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 und dem Parteiengesetz sind jährliche Erhöhungen der Staatsmittel zulässig. Diese orientieren sich an einem Preisindex, den das Statistische Bundesamt uns Abgeordneten jährlich vorlegt. Der Index basiert zu 70 Prozent auf dem Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent auf dem Index der tariflichen Monatsgehälter für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die Schatzmeisterin der SPD, Inge Wettig-Danielmeier, hat betont, dass bei den laufenden Gesprächen der Fraktionen des Bundestags lediglich eine Anpassung der absoluten Obergrenze von derzeit 133 Millionen Euro bei den staatlichen Zuschüssen an die Inflationsentwicklung diskutiert werde. Die abnehmende Mitgliederzahl bei den Parteien und die zurückgehende Wahlbeteiligung spielen bei der geplanten Anpassung keine Rolle. Mit diesem Vorgehen zeigen sich auch die kleineren Oppositions-Parteien grundsätzlich einverstanden.
Ich hoffe ich kann Ihnen damit ein wenig weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen