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Frage von Bruno K. •

Frage an Christian Carstensen von Bruno K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Carstensen,

mich würde Ihre persönliche Meinung zur Kindesbetreuung nach einer Trennung der Eltern interessieren. Sprechen Sie sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus, oder gibt es Überlegungen z.B. die gemeinsam durchgeführte Betreuung als Regelfall einzuführen?

Gruß aus Hummelsbüttel,

Bruno Koch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Kindesbetreuung. Sie fragen nach meiner persönlichen Meinung zur Frage des Sorgerechtes nach einer Trennung der Eltern.

Nach der bisherigen Regelung ist die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung der Eltern dann bereits der Regelfall, wenn die Eltern zuvor verheiratet waren oder als Nichtverheiratete gemeinsam eine entsprechende Sorgeerklärung abgegeben haben. In diesen Fällen bleibt es bei einer Trennung automatisch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Sind Eltern jedoch nicht verheiratet und geben keine Erklärung zur gemeinsamen Sorge ab, fällt das alleinige elterliche Sorgerecht automatisch der Mutter zu.

Die bisherige gesetzliche Regelung gibt der Mutter damit eine stärkere Rechtsstellung. Dies hat den Hintergrund, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass unverheiratete Eltern immer die Fähigkeit zur Kooperation besitzen, die für die Ausübung der gemeinsamen Sorge im Sinne des Kindeswohls nötig wäre. Nichteheliche Kinder werden auch im Rahmen flüchtiger und instabiler Beziehungen geboren. Im Interesse des Kindeswohls soll vermieden werden, dass Eltern, die die notwendige Kooperationsfähigkeit nicht besitzen, die gemeinsame Sorge übertragen wird. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass Väter nichtehelicher Kinder regelmäßig mit der Mutter die gemeinsame Verantwortung für das Kind überhaupt tragen wollen. Das gemeinsame Sorgerecht wird daher davon abhängig gemacht, dass beide Eltern ihre Bereitschaft durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung dokumentieren. In diesem Fall soll es dann auch nach einer Trennung bei der gemeinsamen Sorge bleiben.

Die geltende Rechtslage stellt das Wohl des Kindes ins Zentrum und gewährt ihm Priorität. Das halte ich für richtig. Es gilt zu verhindern, dass Kinder darunter leiden, dass Eltern, die nicht beide zur Kooperation bereit sind oder das jemals waren, das Kindeswohl mit einer konfliktreichen Ausübung einer gemeinsamen Sorge gefährden.

Andererseits ist aber auch das Interesse der Väter zu berücksichtigen. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in Deutschland mit die höchste Hürde für die gemeinsame elterliche Sorge besteht. Bisher ist die Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Sorge nicht durch eine Gerichtsentscheidung ersetzbar. Eine meines Erachtens vernünftige Regelung wäre es, diese Möglichkeit zu schaffen. Damit wäre das Kindeswohl in jedem Fall gewährleistet und gleichzeitig die Interessen von Vätern an der Mitausübung der elterlichen Sorge ihrer Kinder besser Rechnung getragen. Dies passt auch in die moderne Familienpolitik, der sich die SPD verpflichtet fühlt.

Das Bundesministerium für Justiz wertet derzeit eine Umfrage unter den Jugendämtern zum Thema Kindschaftsrecht aus. Es wird in diesem Zusammenhang intensiv geprüft, ob eine Änderung des Rechts der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen