Frage an Christian Carstensen von Martina P. bezüglich Soziale Sicherung
Bundestagsabgeordnete erhalten eine Diät von ca. 7000 Euro im Monat. Rentenbeiträge werden davon nicht gezahlt. Aber die Rentenkasse wird von Ihnen geplündert. Sie haben wärend ihrer Tätigkeit für den Staat keine Beiträge in die Rentenkasse geleistet aber kassieren später kräftig ab. Hier ein Beispiel: Carsten Schneider 29 SPD hat einen Anspruch ab 65 von 1682 Euro bei einer Amtszeit von gerade mal 7 Jahren. Ein Durchschnittsverdiener muss für so einen hohen Rentenanspruch 64 Jahre arbeiten.
Wie werden Sie dieses Missverhältniss ändern?
Sehr geehrte Frau Paulig,
das derzeitige Modell der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung für Abgeordnete wurde seinerzeit gewählt, da es die in Deutschland übliche Versorgungsform für alle anderen öffentlichen Ämter ist. Die Regelung soll gewährleisten, dass sich ein Abgeordneter während seiner Mandatszeit vollständig auf seine politischen Aufgaben konzentrieren kann, ohne sich Sorgen um seine Altersversorgung machen zu müssen.
Mit dem erreichen des Renteneintrittsalters haben ehemalige Abgeordnete grundsätzlich einen Anspruch auf Altersversorgung. Sie ist vollständig zu Versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen sowie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet.
Die Höhe der Entschädigung beträgt derzeit 3 Prozent der Abgeordnetenentschädigung für jedes Jahr der Parlamentsmitgliedschaft, maximal aber 69 Prozent. Um den Höchstanspruch zu erreichen muss ein Abgeordneter sein Mandat 23 Jahre begleiten.
Einen Anspruch auf eine eigenständige Altersversorgung erwirbt ein Abgeordneter aber erst, wenn er dem Deutschen Bundestag mindestens acht Jahre angehört hat. Abgeordnete die weniger als acht Jahre dem Bundestag angehört und damit keinen Anspruch erworben haben (wie z.B. der von Ihnen angesprochene Carsten Schneider), erhalten stattdessen eine Versorgungsabfindung oder können sich auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern.
Auf dem Gebiet der Krankenversicherung sieht der sozialdemokratische Vorschlag einer solidarischen Bürgerversicherung bereits Änderungen im bestehenden System vor. Wir wollen, dass sich zukünftig jeder versichern muss. Neben Arbeitern und Angestellten auch Gutverdienende, Beamte, Selbstständige und natürlich Politiker.
Hinsichtlich der Versorgungsleistungen an Parlamentarier kann ich Ihnen versichern, dass ich, sofern ich gewählt werde, als Bundestagsabgeordneter zukünftigen Entscheidungen nur dann zustimmen werde, wenn sie der jeweiligen arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Lage angemessen und sozial vertretbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen