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Christian Burholt
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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Christian Burholt von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Burholt,

ich habe mich mit dem Inhalt der Bundestagsdebatte zum Wahlrecht in der 231. Plenarsitzung vertraut gemacht und habe festgestellt, daß Ihre Partei sich wenig Mühe gegeben hat, das geltende Wahlrecht verfassungsgerecht zu machen. Es hat sogar einen Abgeordneten gegeben, der die gewagte behauptete (Stephan Mayer, CSU), das derzeitig geltende Wahlrecht sei verfassungskonform (vgl. S. 26158 A). Erst am 30.06.2011 wird es verfassungswidrig.

Zugutehaltend kann ich allerdings feststellen, daß der Präsident des Bundestages das Wahlrecht noch vor der kommenden Bundestagswahl am 27.09.09 verfassungsgerecht regeln wollte. Herr Benneter, MdB behauptete in der Debatte: „Der Bundestagspräsident hat offen erklärt, er würde eine Wahlrechtsänderung noch in dieser Legislaturperiode begrüßen. Und der Bundesinnenminister – heute Herr Altmaier – hat erklärt, er würde das Parlament fachlich dabei gerne unterstützen.“ (vgl. S. 26156 A)

Auch Herr Wieland, MdB hat dies behauptet und zitierte den Bundestagspräsidenten wie folgt: „Es ist unbedingt erwünscht und bei gutem Willen auch möglich, die Regelung des Wahlrechts noch rechtzeitig zu korrigieren …“ (vgl. S. 26160 A).

Doch die CDU-Fraktion verhielt sich absolut passiv, obwohl das Gesetz willkürlich ist. Sie hat insbesondere keinen Gesetzentwurf zum Thema Wahlrechtsreform eingebracht. Ein CSU-Abgeordneter, Herr Dr. Götzer, war offenbar „versteinert“, indem er beteuert hat, er könne es sich nicht vorstellen, daß die bisherigen Wahlen „unter mangelnder Verfassungslegitimität gelitten hätten“ und daß bisherige Parlamentsmehrheiten und Regierungen in der Geschichte Deutschlands bzw. Westdeutschlands „gar undemokratisch zustande gekommen wären“, weil sie „die Wählerschaft nicht korrekt widergespiegelt hätten“ (vgl. S. 26160 B).

Wie stellen Sie sich ein verfassungsgerechtes Wahlrecht vor? Halten Sie z.B. das derzeitige Parlament und Senat in Berlin u.U. für ungültig?

Beste Grüße

Luis Fernández Vidaud

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vidaud,

vielen Dank für ihre Frage.

Ich kann und muss mich der Meinung des Bundesverfassungsgerichtes anschließen: in der nächsten Legislaturperiode muss ein neues Wahlrecht verabschiedet werden.

Allerdings muss auch konstatiert werden, dass das derzeitige Wahlrecht immerhin über fünfzig Jahre gut funktioniert hat und mehreren Überprüfungen des Bundesverfassungsgerichtes standhielt. Erst durch die zu klein geschnittenen Wahlkreise in den sog. neuen Bundesländern und die dadurch häufiger auftretenden Überhangmandate änderte das Bundesverfassungsgericht seine Meinung.

Gerade weil das deutsche Wahlrecht über Jahrzehnte breite Akzeptanz in der Bevölkerung genoss, hätte ich es für bedenklich gehalten, wenn der Bundestag in einer übereilten Aktion das Wahlrecht geändert hätte. Solch eine Änderung muss wohl überlegt sein und sollte nach Möglichkeit von allen Parteien im Bundestag mitgetragen werden. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber wegen der "hohen Komplexität" des Sachverhalts bis zum 30. Juni 2011 Zeit gelassen, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Es ist klug und richtig, diese Frist auszuschöpfen.

Zu Ihrer letzten Frage: ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass Wahlen in Berlin (Abgeordnetenhaus, Senat) nicht verfassungskonform erfolgt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Burholt
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