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Christian Burholt
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Frage von Andreas H. •

Frage an Christian Burholt von Andreas H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Burholt,

inwiefern halten Sie Netzsperren für sinnvoll?
Wie wägen Sie dabei Nutzen der Sperren und die Einschränkung von Bürgerrechten (Zensurgefahr) ab?

Mit freundichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haase,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Die Netzsperre ist ohne Frage ein schwerwiegender Eingriff in die Informationsfreiheit der Bürger. Dementsprechend hoch müssen die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffes sein. Insbesondere gilt das für die zu schützenden Rechtsgüter. Daher halte ich eine Netzsperre nur für vertretbar, wenn Internetseiten terroristischen Aktivitäten oder schweren kriminellen Handlungen wie der Kinderpornographie Vorschub leisten.

Interessanterweise hat bei gedruckten Medien die Öffentlichkeit längst akzeptiert, dass Strafbares dort nicht veröffentlicht werden darf und versteht das nicht als Angriff auf die Informationsfreiheit. Auch wenn die Situation hier nicht immer mit der Problematik der Sperrung von Internetseiten vergleichbar und die Realisierbarkeit einer wirksamen technischen Sperre im Netz schwieriger ist, müssen auch für das Medium Internet unsere (Straf-)Gesetze gelten und durchgesetzt werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit deckt nicht, dass ein freier Zugriff auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht. Dass Bilder von vergewaltigten Kindern im Internet gesperrt werden, ist keine Zensur oder etwa ein Anzeichen für einen Überwachungsstaat. Wie im Bereich der gedruckten Medien können wir auch im Bereich des Internets unserem Grundgesetz vertrauen, das einen Internet-Zensurstaat kategorisch ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Burholt