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Christian Bernreiter
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Frage von Michael E. •

In der 11.Klasse ist das günstigste Schulwegticket 365Eur. Belastungsgrenze ist 320Euro. Wenn man nun 2025 das Deutschlandticket für 12*58Euro kauft, bekommt man dann die Different von 45Euro?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 11. Klasse greift die sogenannte Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes, welche im Jahr 2023 auf 320 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Schuljahr abgesenkt wurde. Damit müssen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse nicht mehr als 320 Euro pro Schüler oder Schülerin pro Jahr zahlen und darüberhinausgehende Beträge werden erstattet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Familien gilt eine Familienbelastungsgrenze von 490 Euro pro Schuljahr als Höchstbetrag. Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Link). 

Weitergehende Fragen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern kann Ihnen das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (webkontakt@stmuk.bayern.de).
 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Christian Bernreiter

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