Frage an Christel Oldenburg von Oliver K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Frau Dr. Oldenburg!
Ich hätte gerne gewußt, wie ihre Partei zum o.g. Thema steht? Ist mit einer weiteren Freigabe von Bauland in den Vier und Marschlanden zu rechnen? Wir haben eine private Grünfläche, wo wir gerne ein Einfamilienhaus bauen würden, bekommen aber keine Genehmigung. Beim Bauamt sagte man uns, man muss den Wahlausgang abwarten, ob die dann regierende Partei weitere Bebauungen befürwortet.
MfG O.Kaul
Sehr geehrter Herr Kaul,
wir sind nicht für eine generelle Ausweitung der Bebauungsmöglichkeiten in den Vier- und Marschlanden. Wir wollen die Bebauung - geregelt durch Bebauungspläne - in den Ortszentren konzentrieren und eine Zersiedelung der Landschaft und das Entstehen von weiterer unkontrollierbarer Straßenrandbebauung außerhalb der Zentren möglichst verhindern.
Zu Ihrem konkreten Anliegen kann ich ohne nähere Informationen keine Aussagen machen. Generell gilt: Durch Bebauungspläne geschaffenes Baurecht oder die durch Dienstanweisung und Rechtsprechung definierten Möglichkeiten zur Schließung von Baulücken können genutzt werden. Für andere Bauvorhaben gibt es in sehr begrenztem Umfang die Möglichkeit von "Ausnahmegenehmigungen". Dazu muss der Einzelfall genau geprüft werden und es müssen wirklich ganz besondere Gründe vorliegen.
An diese rechtlichen Regelungen sind nicht nur das Bezirksamt, sondern auch die Bezirksabgeordneten gebunden. Die dürfen weder vor noch nach der Wahl rechtswidrige Baugenehmigungen erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg