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Christel Oldenburg
SPD
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Frage von Christina E. •

Sehr geehrte Frau Oldenburg, werden Sie bei der Abstimmung über den Prüfungsauftrag an das Verfassungsgericht zu einem Verbot der AfD dafür stimmen?

Die wehrhafte Demokratie hat nur diese Möglichkeit. Bereits jetzt hat die rechtsextreme Partei die Macht genutzt, die poiitische Willensbildung zum Schaden unserer Demokratie zu beeinflussen. Warten wir nicht, bis die Demokratie so schwer geschädigt wird, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Faschisten aus unserenParlamenten und Gerichten zu entfernen. Warum konnten sie überhaupt soweit kommen? Wenn Sie jetzt nichts dagegen unternehmen, wird es zu spät sein. Der politische Diskurs wird inzwischen ausschließlich von Populisten bestimmt, die nur ihre kurzsichtigen Machtinteressen verfolgen. Die Lage wird sich nicht verbessern, solange den Menschen suggeriert wird, dass faschistische, rechtsextreme Politik "auch nur eine Meinung" und etwas Normales ist, das unsere Demokratie aushalten muss. Verhindern Sie das Schlimmste, stimmen Sie für den Antrag? Mit freundlichem Gruß aus Hamburg-Kirchwerder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. 

Bundesweit sind im Januar 2024 hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen und haben in großen Demonstrationen ein sichtbares und beeindruckendes Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt.  

Offen diskutiert wurde zu Jahresbeginn auch die Frage nach einem Verbot der Partei AfD -  im Januar und Februar 2024 auch intensiv in der Hamburger Bürgerschaft und somit auf Landesebene. 

Das Grundgesetz (Art. 21 Abs. 2 GG) sieht vor, dass die Prüfung eines Parteiverbotsantrags dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Den Antrag auf Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens können die Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Den genauen Ablauf des Verfahrens regelt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§§43 ff.) 

Im Bundestag setzt sich eine Gruppe von Abgeordneten verschiedener Parteien für einen entsprechenden Antrag ein und konnte das Thema bereits auf die Tagesordnung bringen. Somit muss sich der Bundestag grundsätzlich mit der Frage nach einem Parteiverbot der AfD befassen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch in diesem Jahr ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. In dieses Gutachten sollen die aktuellsten Entwicklungen mit einfließen.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegeben sein, werde auch ich mich dafür aussprechen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christel Oldenburg

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